Der ehemalige Privatbankier Oskar Holenweger glaubt, er sei faktisch zum Verkauf seiner Bank Tempus gezwungen worden. Wie erst jetzt bekannt geworden ist, hat Holenweger deshalb bereits vor einem Jahr ein Staatshaftungsgesuch beim Bund eingereicht.
Bereits nach seinem Freispruch im April 2011 hatte Holenweger angekündigt, eine Schadenersatzklage gegen den Bund zu prüfen. Wie nun bekannt wurde, hat er im April 2012 ein Gesuch wegen einer Staatshaftung an die Eidgenossenschaft, die Finanzmarktaufsicht (Finma) und die Revisionsgesellschaft KPMG gestellt, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet.
Das Eidg. Finanzdepartements (EFD) bestätigte den Sachverhalt gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Gemäss dem Sprecher handle es sich um eine komplexe Angelegenheit, weshalb das Verfahren Zeit brauche.
KPMG gemäss Holenweger massgeblich mitschuldig
Der Privatbankier Holenweger war im April 2011 – acht Jahre nach seiner Verhaftung – vom Bundesstrafgericht vollumfänglich freigesprochen worden, weil das Untersuchungsverfahren gegen ihn von Beginn an «rechtswidrig» gewesen sei.
Die Bundesanwaltschaft hatte ihm unter anderem vorgeworfen, für Drogenkartelle gearbeitet und Kontakt zum kolumbianischen Drogenbaron Pablo Escobar gehabt zu haben. Zudem stand der Verdacht im Raum, er habe für den französischen Industriekonzern Alstom als Drehscheibe für Schmiergeldzahlungen fungiert.
Nach einem ersten Verdacht aufgrund von Aussagen des Drogenkriminellen José Manuel Ramos wurde die Wirtschaftsprüfgesellschaft KPMG von der damaligen Eidg. Bankenkommission (heutige Finma) beauftragt, Holenwegers Bank zu untersuchen und zu prüfen, ob diese die Gesetze einhalte.
In seinem Staatshaftungsbegehren schreibt Holenweger gemäss EFD-Sprecher, der KPMG-Verantwortliche habe Fehlinformationen gestreut und sei damit Mitverursacher des von den Behörden erfundenen Anfangsverdachts geworden. Aus diesem Grund habe er seine Tempus Bank im Frühling 2004 unter Zwang verkaufen müssen.
Regress nur bei Grobfahrlässigkeit möglich
Der EFD-Sprecher bestätigte, dass die KPMG jedoch nur dann vom Bund in die Verantwortung genommen werden kann, wenn die Revisionsgesellschaft oder ihr Verantwortlicher grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden verursacht haben. In Staatshaftungsfällen werde dies regelmässig geprüft. Weil aber das Verfahren hängig ist, machte er dazu keine weiteren Angaben.
Lehnt das Finanzdepartement das Staatshaftungsgesuch von Holenweger ab, kann dies beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden, da Staatshaftungsgesuche per Verfügung entschieden werden.