Privatsphäre-Debakel bei Bank Coop: Kontoauszüge falsch verschickt

Die Wahrung der finanziellen Privatsphäre gilt trotz bröckelndem Bankgeheimnis nach wie vor als eine der Kernkompetenzen von Schweizer Banken. Dass die Bank Coop Kontoauszüge von Kunden an fremde Personen verschickt hat, wirft daher hohe Wellen. Nun wird ermittelt wegen Verdachts der fahrlässigen Verletzung des Bankgeheimnisses.

Der Eingang zum Hauptsitz der Bank Coop in Basel (Archiv) (Bild: sda)

Die Wahrung der finanziellen Privatsphäre gilt trotz bröckelndem Bankgeheimnis nach wie vor als eine der Kernkompetenzen von Schweizer Banken. Dass die Bank Coop Kontoauszüge von Kunden an fremde Personen verschickt hat, wirft daher hohe Wellen. Nun wird ermittelt wegen Verdachts der fahrlässigen Verletzung des Bankgeheimnisses.

Beim Finanzinstitut war Krisensitzung und Schadensbegrenzung angesagt. Mehrere Tausend Kunden sind betroffen, wie die Bank mitteilte. Zur genauen Anzahl können noch keine Angaben gemacht werden. Unterdessen hat das Unternehmen auch eine Hotline (0800/811 810) eingerichtet, wo die Kunden erfahren können, ob sie betroffen sind.

Bereits gestern Abend hatte die Bank Coop in einem Communiqué mitgeteilt, dass aufgrund eines Programmfehlers Kontoauszüge von einem Teil der Kunden an die falschen Adressen verschickt wurden.

In einer weiteren Mitteilung entschuldigt sich die Bank nochmals bei ihren Kunden. «Was wir bezüglich der Ursache wissen ist, dass die falschen Zustellungen im Zusammenhang mit der Einführung einer neuen Punkteübersicht für das Supercard-Programm stattfanden, an welchem die Bank Coop teilnimmt», schreibt das Unternehmen.

„Die Bank Coop wollte ihre Kunden über die Superpunkte, welche sie im Rahmen der Bankdienstleistungen gesammelt haben, informieren. Ein Fehler im EDV-Programm hat in der Jahresendverarbeitung zu einer Fehlsteuerung bei der Zuteilung der einzelnen Dokumente geführt.

Der Fall werde intensiv analysiert. Die Bank Coop mit Sitz in Basel gehört mehrheitlich der Basler Kantonalbank (BKB).

Staatsanwaltschaft ermittelt

Mit der Panne befasst sich auch die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt: Sie habe «ein polizeiliches Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der fahrlässigen Verletzung des Bankgeheimnisses eröffnet», sagte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage.

Das bedeute noch nicht, dass eine Straftat vorliege, führte er zudem auf Anfrage aus. Sollte sich jedoch herausstellen, dass eine solche geschehen sei, werde ein Strafverfahren eröffnet. Das polizeiliche Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft laut dem Sprecher aufgrund der Medienmitteilung aufgenommen.

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