Pro Helvetia schiebt neue Aufgaben aus Spargründen auf

Mit Inkrafttreten des Kulturförderungsgesetzes am 1. Januar 2012 sieht sich die Kulturstiftung Pro Helvetia mit zusätzlichen Aufgaben bei fast gleichbleibendem Budget konfrontiert. Sie löst das Problem mit Senkung der Betriebskosten und Aufschub der neuen Aufgaben.

Die Aktenberge werden bei Pro Helvetia in Zukunft wohl wachsen (Symbolbild) (Bild: sda)

Mit Inkrafttreten des Kulturförderungsgesetzes am 1. Januar 2012 sieht sich die Kulturstiftung Pro Helvetia mit zusätzlichen Aufgaben bei fast gleichbleibendem Budget konfrontiert. Sie löst das Problem mit Senkung der Betriebskosten und Aufschub der neuen Aufgaben.

Keine Verzögerung dulden dabei die beiden vom Bundesamt für Kultur geerbten Aufgaben Kunst- und Architekturbiennale Venedig und internationale Buchmessen, wie an einer Medienkonferenz am Donnerstag in Bern erläutert wurde. Für sie sind 1,5 Millionen Franken budgetiert.

Die neu in den Aufgabenbereich der Pro Helvetia gefallenen Sparten Fotografie, Kunst und Design müssen sich aber in einer ersten Übergangsphase vornehmlich mit der bereits etablierten Förderung von Bund, Kantonen und Gemeinden begnügen.

Pro Helvetia recherchiert zunächst in Zusammenarbeit mit Verbänden und Subventionsgebern die Bedürfnisse der neu zu betreuenden visuellen Künste. Schrittweise wird deren Unterstützung dann bis 2015 eingeführt – parallel zum Anstieg der Subventionen des Bunds von heute 34,3 Millionen auf 35,9 Mio. im Jahr 2015.

2012 hat Pro Helvetia für ihre bisherigen Kerngeschäfte – Werkbeiträge, kultureller Austausch im Inland und internationaler Kulturaustausch – gleich viel budgetiert wie letztes Jahr.

Schnellere Abwicklung von Gesuchen

Als weitere Rationalisierungsmassnahme soll die Bearbeitungszeit für Gesuche gesenkt werden. Das geschieht einerseits durch ausschliesslich elektronisch eingegebene Gesuche, andererseits durch Senkung der Anzahl Sitzungen für Experten.

Neu werden 90 Prozent der Gesuche direkt von den entsprechenden Gremien beurteilt: Abteilungsleiter entscheiden bis 25’000 Franken, der Bereich Förderung in der Geschäftsstelle bis 50’000, die 13-köpfige Fachkommission über Beiträge über 50’000. Alle Projekte, für die mehr als 300’000 Franken budgetiert werden, ratifiziert der 9-köpfige Stiftungsrat.

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