Prostituierte sollen Lohn gerichtlich einfordern können

Prostitution soll nicht länger sittenwidrig sein. Dieser Ansicht ist die Rechtskommission des Ständerates. Sie hat einer Standesinitiative des Kantons Bern Folge gegeben. Dies soll Prostituierten ermöglichen, gültige Verträge abzuschliessen.

Künftig mit Arbeitsvertrag: Prostituierte (Symbolbild) (Bild: sda)

Prostitution soll nicht länger sittenwidrig sein. Dieser Ansicht ist die Rechtskommission des Ständerates. Sie hat einer Standesinitiative des Kantons Bern Folge gegeben. Dies soll Prostituierten ermöglichen, gültige Verträge abzuschliessen.

Die Kommission stimmte der Initiative mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung zu, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Kanton Bern fordert eine gesetzliche Bestimmung im Bundesrecht, welche den Vertrag zur Erbringung sexueller Handlungen gegen Entgelt als rechtsgültig erklärt.

Heute sind Verträge im Prostitutionsgewerbe nach geltender Praxis des Bundesgerichts sittenwidrig. Dies bedeutet, dass Prostituierte den ihnen zustehenden Lohn nicht gerichtlich vom Freier einfordern können.

Im Kanton Bern hat das Parlament vergangenen Sommer ein Prostitutionsgesetz erlassen und dabei die Sittenwidrigkeit aufgehoben. Gleichzeitig forderte es mit einer Standesinitiative die Aufhebung der Sittenwidrigkeit auf Bundesebene.

Die Befürworter argumentierten, die Sittenwidrigkeit sei Ausdruck einer unerträglichen Doppelmoral im Umgang mit dem Sexgewerbe. Denn Prostituierte seien zwar als Gewerbetreibende anerkannt, sie müssten Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen. Gleichzeitig würden ihnen aber elementare Rechte vorenthalten. So könnten sie ihren Lohn nicht einfordern und hätten Mühe, beispielsweise eine Unfallversicherung abzuschliessen.

Stimmt auch die nationalrätliche Rechtskommission zu, kann die Ständeratskommission einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. Stimmt sie nicht zu, muss sich der Nationalrat mit der Frage befassen, ob die Sittenwidrigkeit aufgehoben werden soll.

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