Protest gegen AKW Beznau: 66 Aktivisten erheben Einsprachen gegen Strafbefehle

Vor gut einem Jahr haben Greenpeace-Aktivisten das AKW Beznau besetzt. Das juristische Nachspiel dieser Protestaktion ist noch immer am Laufen.

Greenpeace-Aktivisten hängten gelbe Transparente auf (Archiv) (Bild: sda)

Vor gut einem Jahr haben Greenpeace-Aktivisten das AKW Beznau besetzt. Das juristische Nachspiel dieser Protestaktion ist noch immer am Laufen.

Das juristische Nachspiel der Protestaktion von Greenpeace-Aktivisten auf dem Gelände des Atomkraftwerkes Beznau im März 2014 dauert an. Alle 66 Aktivisten haben Einsprachen gegen die von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach AG ausgesprochenen Strafbefehle erhoben. Das gab eine Sprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda bekannt.

Per Strafbefehl waren die Aktivisten zu Geldstrafen in der Höhe von 30 bis 90 Tagessätzen verurteilt worden. Die Strafen wurden bedingt und unbedingt ausgesprochen.

Die AKW-Betreiberin Axpo hatte nach dem Protest auf dem Gelände einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung gestellt.

Gelbe Transparente angebracht

Die Aktivisten waren am 5. März 2014 kurz vor 7 Uhr mit Hilfe von Leitern widerrechtlich über den Absperrzaun ins AKW-Gelände eingedrungen. Einige bestiegen das Gebäude des Reaktors 2.

Sie brachten am Sekundärcontainment (Sicherheitsgebäude) und am Portalkran gelbe Transparente mit der Aufschrift «The End» an. Rund 40 Personen hatten das Gelände nach Polizeikontrollen bis am Nachmittag verlassen.

Weitere Aktivisten, die sich zum Teil mehrere Meter über Boden angeseilt an Gebäuden und auf Dächern befunden hatten, stiegen am Nachmittag auf Anordnung der Polizei herunter.

Einige weigerten sich jedoch und wurden mit dem Kran eines Einsatzfahrzeuges der Betriebsfeuerwehr in der Höhe abgeholt und ohne Gewaltanwendung geborgen.

Strafanzeige gegen Unbekannt

Im November hatte auch die Atomaufsichtsbehörde Ensi bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Aktivisten sollen bei der Protestaktion Löcher in den Beton eines Reaktorgebäudes gebohrt haben.

Gemäss Kernenergiegesetz stehen Beschädigungen von Vorrichtungen in einer Kernanlage, die für die nukleare Sicherheit oder Sicherung wesentlich seien, unter Strafe.

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