Protestaktionen an Grenzübergängen zwischen Schweiz und Frankreich

Grenzgänger haben an mehreren Grenzübergängen zwischen der Schweiz und Frankreich in der Westschweiz am Freitag Protestaktionen durchgeführt, wegen Änderungen in der Krankenversicherung. Die Grenzgänger blockierten die Verkehrswege mit Fahrzeugen, Paletten und Autoreifen.

Blockade am Grenzübergang Vallorbe-Jougne (Bild: sda)

Grenzgänger haben an mehreren Grenzübergängen zwischen der Schweiz und Frankreich in der Westschweiz am Freitag Protestaktionen durchgeführt, wegen Änderungen in der Krankenversicherung. Die Grenzgänger blockierten die Verkehrswege mit Fahrzeugen, Paletten und Autoreifen.

Von den Protesten der Grenzgänger waren 13 Übergänge betroffen, wie Michel Bachar, Mediensprecher der Eidgenössischen Zollverwaltung, der Nachrichtenagentur sda sagte. An den Grenzübergängen in Charbonnières (VD), Brassus (VD), Brenets (NE), Le Cerneux-Péquignot (NE), Verrières (NE) und Vallorbe (VD) sei die Situation schwierig.

Bei Vallorbe kam es auf französischem Boden wegen der Blockade zu 15 Kilometern Stau, wie Raphaël Borne, einer der Teilnehmer der Aktion, der Nachrichtenagentur sda sagte. Auch beim Grenzübergang bei L’Auberson (VD) seien anderthalb Stunden nötig, um die Grenze zu passieren. Gemäss Borne dauert die Aktion noch bis um 16 Uhr.

Die Eidgenössische Zollverwaltung empfiehlt Autolenkern, die betroffenen Grenzübergänge im Neuenburger und Waadtländer Jura zu meiden. In den Kantonen Jura und Genf kam es vorerst zu keinen Protestaktionen.

Frankreich streicht Wahlmöglichkeit

Der Protest richtet sich gegen eine gewichtige Änderung seitens Frankreich im Gesundheitswesen. Bis jetzt hatten in Frankreich wohnhafte und in der Schweiz berufstätige Grenzgänger die Wahl, sich in der Schweiz gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) oder in Frankreich zu versichern.

In Frankreich hatten sie zudem die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung und der «Sécurité sociale française». Diese Wahlmöglichkeit wird ab Juni gestrichen. Alle in Frankreich versicherten Grenzgänger müssen dann zwingend der «Sécurité sociale» beitreten, die einkommensabhängige Prämien vorsieht.

Damit müssen sie nicht nur mehr bezahlen, sondern sie können sich auch nicht mehr in der Schweiz behandeln lassen, sofern sie nicht über eine teure Zusatzversicherung verfügen. Wer einmal die Wahl für das französische System getroffen hat, kann diese nicht widerrufen.

Das trifft in Frankreich versicherte Grenzgänger hart. Sie müssen sich der «Sécurité sociale» anschliessen, während neue Grenzgänger die Wahl haben zwischen einer Krankenversicherung in der Schweiz und jener in Frankreich.

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