Aus Eifersucht auf eine erfolgreiche Kollegin und wegen Konkurrenzdenkens soll 2010 eine Laborantin am Berner Inselspital vorsätzlich rund 30-mal Zellkulturen mit Fremdmaterial verunreinigt haben. Nun ist sie aber vor Gericht weitgehend freigesprochen worden.
Eine Berner Einzelrichterin sprach die Laborantin zwar in zwei Anklagepunkten schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 120 Franken. In allen anderen Anklagepunkten hingegen sprach die Richterin die 45-jährige Frau gemäss dem Grundsatz «Im Zweifel für die Angeklagte» frei.
Es fehlten ausreichende Beweise für eine Verurteilung der Frau. Es sei nicht auszuschliessen, dass die Verunreinigungen durch Fehler anderer Personen respektive versehentlich entstanden seien. Somit bleibt die rätselhafte Kontaminationsserie, welche sich über fünf Monate erstreckte, weitgehend ungeklärt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung der Laborantin zu 24 Monaten Freiheitsstrafe bedingt gefordert. Durch die Taten der Frau sei ein Sachschaden von mindestens 130’000 bis 140’000 Franken entstanden. Die Universität Bern machte ausserdem geltend, ihre Reputation sei geschädigt worden.
Zudem seien nach dem Auffliegen der Affäre viel weniger Forschungsgelder eingegangen. Das Inselspital ist Berns Universitätsspital.
Die Laborantin bestritt den Vorwurf der vorsätzlichen Verunreinigung von Zellkulturen. Ihr Verteidiger forderte einen Freispruch. Er sagte nach der Bekanntgabe des Urteils, die Laborantin akzeptiere dieses. Die Staatsanwaltschaft und die Universität Bern respektive das Inselspital als Privatkläger liessen einen Weiterzug offen.