Der Prozess um die Holocaust-Leugnung des Bischofs Richard Williamson ist am Mittwoch vor dem Amtsgericht Regensburg in eine neue Runde gegangen. Wie in den Vorprozessen erschien der von der erzkonservativen Piusbruderschaft ausgeschlossene Williamson nicht vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft Williamson Volksverhetzung vor, weil er 2008 in dem Interview mit dem schwedischen Fernsehen den Holocaust geleugnet hat. Die Äusserungen Williamsons sind unbestritten – es geht in dem Prozess um die Frage, ob er davon ausgehen konnte, dass das Interview nur in Schweden verbreitet wird. Dort darf der Holocaust straffrei geleugnet werden. Über Satellit und im Internet konnte das Interview aber auch in Deutschland gesehen werden.
Zum erneuten öffentlichen Verfahren kam es, weil Williamson einen Strafbefehl über 6500 Euro (rund 8000 Franken) nicht akzeptieren wollte. In einem ersten Prozess war er in Abwesenheit im Jahr 2010 zu 10’000 Euro verurteilt worden, im Jahr 2011 wurde die Strafe in zweiter Instanz auf 6500 Euro gesenkt. Beide Urteile hatte das Oberlandesgericht Nürnberg wegen eines Verfahrensfehlers kassiert.
„Fehlerhaft und rechtswidrig“
Im neu aufgerollten Verfahren gegen den 72 Jahre alten Briten beantragte die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens. Der Strafbefehl gegen ihren Mandanten sei fehlerhaft und in Teilen rechtswidrig, argumentierten die Anwälte zum Prozessauftakt.
Das Interview mit dem schwedischen Fernsehen fand am 1. November 2008 am Rande einer Weihe im oberpfälzischen Zaitzkofen statt. Deshalb geht der Staatsanwalt von einer Straftat nach deutschem Recht aus.
Ganz anders sehen dies die Verteidiger des Bischofs. Sie verwiesen auf die Schlusssätze von Williamson in der Fernsehaufzeichnung, die in Auszügen bei der Verhandlung abgespielt wurde. Williamson sagt in der Aufzeichnung zu den Reportern: „Aber bitte verwenden sie das nicht gegen mich, solche Äusserungen sind in Deutschland strafbar.“
Der Angeklagte habe somit, wenn überhaupt, nur einer Verbreitung seiner Aussagen ausserhalb Deutschlands zugestimmt, erklärte Verteidiger Edgar Weiler.
Krise in der katholischen Kirche
Der Fall Williamson hatte die katholische Kirche seinerzeit in eine grosse Krise gestürzt, weil Papst Benedikt XVI. quasi zeitgleich mit Bekanntwerden der Holocaustleugnung die Exkommunikation von Williamson und drei weiteren Bischöfen der traditionalistischen Piusbruderschaft aufgehoben hatte.
Im Oktober 2012 reichte es aber auch der Bruderschaft: Sie schloss ihren Bischof aus.