Vier Jahre nach dem Erstickungstod eines 41-jährigen Mannes bei einer Festnahme in Fislisbach AG haben sich die Opferfamilie und die beteiligten Gemeinden vor dem Bezirksgericht Baden AG über Schadenersatz und Genugtuung geeinigt. Über die Summe herrscht Stillschweigen.
Der Vergleich sei „für beide Seiten akzeptabel“, sagte Patrizia Danioth, Anwältin der Opferfamilie, am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Wichtig sei, dass die Opferfamilie nun abschliessen könne.
Im Zivilprozess standen sich Anfang Dezember die Opferfamilie und ein Vertreter der zehn an der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reussthal beteiligten Gemeinden gegenüber.
Die Familie forderte insgesamt 240’000 Franken Genugtuung und Schadenersatz. Der Anwalt der Gemeinden hingegen forderte, die Klage abzuweisen.
Mann bei Festnahme erstickt
Ein psychisch angeschlagener Mann war bei einem Polizeieinsatz in Fislisbach AG am 11. September 2007 gestorben. Zwei Polizisten hatten den 41-Jährigen, der sich heftig gewehrt hatte, in der Bauchlage fixiert.
Dabei erlitt er einen sogenannten „akuten lagerungsbedingten Erstickungstod“. Die beiden Polizisten der Regionalpolizei wurden 2009 vom Bezirksgericht Baden freigesprochen. Sie seien zu wenig gut ausgebildet worden, hiess in der Urteilsbegründung. Nach diesem Vorfall wurde die Ausbildung der Polizei schweizweit verbessert.
Opferanwältin: Polizei muss haften
Im Zivilprozess schilderte die Mutter des Verstorbenen bei der Befragung, dass sie noch immer schwer unter dem Verlust ihres Sohnes leide. Bis heute habe sich niemand bei ihr entschuldigt. „Ich sehe es noch heute vor mir, wie er strampelt und erstickt. Es ist so entwürdigend.“
Die Opferanwältin hatte in ihrem Plädoyer argumentiert, dass die Gemeinden für die Aus- und Weiterbildung der Regionalpolizei verantwortlich seien. Deshalb müssten sie für rechtliche und widerrechtlich Handlungen der Regionalpolizei haften.
Die Mutter forderte 120’000 Franken Genugtuung und 50’000 Schadensersatz. Die Witwe forderte 70’000 Franken Genugtuung.
Der Anwalt der zehn Gemeinden plädierte, die Klage abzuweisen. Der Mann habe seinen Tod selbst verschuldet. Er habe sich geweigert, die Medikamente gegen seine psychische Erkrankung einzunehmen, wodurch der Polizeieinsatz überhaupt nötig geworden sei. Die Polizisten hätten nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.