Der Prozess vor dem Baselbieter Strafgericht zur Explosion in einem Pratteler Wohnhaus von 2012 ist vertagt. Der Angeklagte war schon am Montag nicht erschienen und konnte auch bis am Dienstag nicht gefunden werden. Ein neuer Verhandlungstermin muss angesetzt werden.
Das Strafgericht hatte am Montag den Prozess zwar formell eröffnet. Doch weil der heute 55-jährige Angeklagte nicht erschienen war, hatte es die Verhandlungen am Vormittag unterbrochen und beschlossen, noch bis Dienstag zu warten. Doch der Angeklagte tauchte immer noch nicht auf, und die Polizei fand ihn nicht.
Nach dem letztmöglichen Zeitpunkt liess der Gerichtspräsident am Dienstag vor Mittag die Vertagung der Verhandlung mitteilen. Gemäss Strafprozessordnung muss der Angeklagte ein zweites Mal zu Verhandlungen vorgeladen werden.
Misslingt auch der zweite Prozess-Anlauf, kann dann das Gericht entscheiden, die Verhandlungen in Abwesenheit des Angeklagten durchzuführen. Ein zweiter Prozesstermin steht derzeit noch nicht fest.
Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Die Anklage wirft dem Koch mit österreichischem Pass vor, bei einem Suizidversuch vorsätzlich oder fahrlässig die Explosion verursacht zu haben; dazu kommen weitere Delikte. Sein Verteidiger betrachtet die Anschuldigungen als nicht erwiesen und will auf Freispruch plädieren.
Am frühen Nachmittag des 14. April 2012 erschütterte eine gewaltige Explosion das Pratteler Längi-Quartier am Rhein. Am Kopfende eines vierstöckigen Beton-Wohnblocks stürzten zwei Etagen ein. Drei Bewohner wurden verschüttet und erst nach Stunden verletzt geborgen; insgesamt wurden acht Personen verletzt, eine davon schwer.
Am Prozess wird eine Schadensumme von gegen 3,4 Millionen Franken geltend gemacht. 49 Privatkläger machen Forderungen geltend.