PUK wirft Zürcher Regierung schwerwiegende Versäumnisse vor

Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) für die BVK wirft dem Zürcher Regierungsrat vor, sie habe Sanierungsmassnahmen versäumt und bewusst auf risikoreiche Anlagen gesetzt. Weil das Fachwissen fehlte, seien falsche Entscheide getroffen worden.

Unter anderen in der Kritik der PUK: Die Zürcher Finanzdirektorin Ursula Gut (Archiv) (Bild: sda)

Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) für die BVK wirft dem Zürcher Regierungsrat vor, sie habe Sanierungsmassnahmen versäumt und bewusst auf risikoreiche Anlagen gesetzt. Weil das Fachwissen fehlte, seien falsche Entscheide getroffen worden.

Vorgeworfen wird der Exekutive, sie habe Sanierungsmassnahmen versäumt, obwohl ab 2002 eine Unterdeckung bei der BVK absehbar gewesen sei. Stattdessen habe sie bewusst auf risikoreiche Anlagen gesetzt, in der Hoffnung, dass die BVK aus eigener Kraft wieder den vollen Deckungsgrad erreichen werde.

Die jährlichen Anlagekonzepte und die mehrjährigen Anlagestrategien seien ohne vertiefte Entscheidungsgrundlagen gefällt worden. Der Regierungsrat habe nicht über das erforderliche Fachwissen verfügt.

Für die PUK ist es zudem unverständlich, dass die Finanzdirektion es unterlassen hat, ein Gremium einzusetzen, das sie bei der strategischen Führung und Überwachung der BVK kompetent hätte unterstützen können.

Namentlich in der Kritik stehen die amtierende Finanzdirektorin Ursula Gut (FDP) und die früheren Finanzdirektoren Eric Honegger (FDP), Christian Huber (SVP) und Hans Hollenstein (CVP).

Risiken bereits 1996 erkannt

Unter Honegger wurde der heute wegen Korruption angeklagte Anlagechef Daniel Gloor ernannt. Honegger gab zudem der Revisionsgesellschaft Coopers & Lybrand 1996 den Auftrag, die Investitionstätigkeit der BVK zu prüfen.

Diese stellte der BVK ein schlechtes Zeugnis aus. Sie rügte bereits damals die risikobehafteten Kapitalanlagen. Trotz der Kritik der Revisionsfirma geschah jedoch nichts.

Im Laufe des Jahres 2008 sank der Deckungsgrad der BVK bis auf 81 Prozent. Seither wurden nie mehr als 90 Prozent erreicht. Mit Blick auf die Verselbständigung der BVK im Jahre 2014 muss der Kanton über 2 Milliarden Franken in die Kasse einschiessen.

Zu lange tatenlos zugeschaut

Versagt haben laut der PUK neben der Finanzdirektion auch andere Aufsichtsgremien. So habe es die Finanzkommission nicht verstanden, mit berechtigter Kritik an der BVK konstruktiv umzugehen. Stattdessen habe sie schnell eine Abwehr- und Verteidigungshaltung eingenommen.

Tief greifende Veränderungen bei der BVK habe es erst gegeben, als zwei neue Arbeitnehmervertreter in den entsprechenden Kommissionen erheblich Druck erzeugt hätten und im Mai 2009 der neue Geschäftsführer sein Amt angetreten und neuen Wind in die Beamtenpensionskasse gebracht habe.

Vakuum ausgenützt

Weil wenig Druck für notwendige Veränderungen bei der BVK ausgeübt worden sei, habe sich ein Vakuum ergeben, das der ehemalige Anlagechef Daniel Gloor während Jahren für sich habe ausnützen können, heisst es im PUK-Schlussbericht.

Durch organisatorische Schwächen der BVK und mangelnde Führung sei sein Verhalten begünstigt worden. Die Finanzdirektion habe die dominante Stellung des Anlagechefs unterschätzt und ihn zu lange an der langen Leine gelassen.

Regierungsräte in Pflicht nehmen

Die PUK schätzt, dass durch falsche Anlageentscheide und zu hohe Kosten für externe Mandatsträger der BVK ein Schaden zwischen einigen hundert Millionen bis anderthalb Milliarden Franken entstanden ist. Offen sei jedoch die Frage des kausalen Zusammenhangs zwischen den Pflichtwidrigkeiten und dem entstandenen Schaden.

Die PUK hat zwar zahlreiche Empfehlungen für die Zukunft der BVK formuliert. Zu den Schadenersatzansprüchen äussert sie sich aber zurückhaltend. Mit dieser Frage müsse sich der neue Stiftungsrat der verselbständigten BVK auseinandersetzen.

Angezeigt sei jedoch, Verjährungsverzichtsvereinbarungen bei den betroffenen Regierungsräten einzuholen, die vor weniger als zehn Jahren aus dem Amt ausgeschieden sind. Auch betroffene Mitglieder der Finanzkontrolle sollen solche Verzichtserklärungen unterzeichnen.

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