Gärten und Spielplätze, deren Böden mit Quecksilber verschmutzt sind, müssen neu ab einem tieferen Grenzwert saniert werden, damit Kinder weiterhin dort spielen können. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Altlasten-Verordnung entsprechend angepasst.
Der ab 1. März 2015 geltende neue Sanierungswert gilt für mit Quecksilber kontaminierte Standorte bei Familien- und Hausgärten, Spielplätze und Anlagen, auf denen regelmässig Kinder spielen. Der Grenzwert wird von heute 5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erdreich auf 2 Milligramm/Kilogramm gesenkt.
Bei Belastungen zwischen 2 und 5 mg/kg müssen die kantonalen Behörden heute Nutzungseinschränkungen erlassen. Zwei Studien im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) haben ergeben, dass die Gesundheit von spielenden Kindern bereits bei 2 mg Quecksilber pro Kilogramm Boden gefährdet werden könnte.
Hintergrund des gesenkten Sanierungswerts sind grossflächige Belastungen von Böden mit Quecksilber im Wallis. Im Raum Visp-Niedergesteln sind nicht nur landwirtschaftliche Gebiete mit Quecksilber verschmutzt, sondern auch Böden in Wohngebieten.
Die Eigentümer der betroffenen Parzellen sollen demnächst erfahren, wie hoch die Belastung auf ihren Parzellen effektiv ist. Voraussichtlich bis Ende Februar sollen sie die Resultate von Analysen erhalten, wie die Walliser Staatskanzlei kürzlich mitteilte.
Grossflächige Verschmutzung im Oberwallis
Erst Mitte November war bekannt geworden, dass die Quecksilber-Verschmutzung ein grösseres Wohngebiet umfasst als bislang angenommen. So wurden in einem Gebiet im Raum Visp Konzentrationen des hochgiftigen Schwermetalls von bis zu 75 Milligramm pro Kilo Erdreich gefunden.
Die grossflächige Verschmutzung des Gebietes im Oberwallis war 2010 bei Bauarbeiten entdeckt worden. Der Basler Chemiekonzern Lonza verwendete in seinem Werk Visp während Jahrzehnten Quecksilber zur Herstellung von Acetaldehyd, Vinylchlorid und Chlorgas.