Perfide Rache eines betrogenen Zürcher Ehemannes: Er stalkte seine Frau, zerstörte ihre Kleider und verleumdete sie auf Facebook als HIV-positive und an Syphilis erkrankte Prostituierte.
Dafür hat ihn das Zürcher Bezirksgericht am Donnerstag verurteilt. Der 40-jährige Jamaikaner wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Davon muss er acht Monate absitzen. Weil der Mann aber schon seit 225 Tagen im Gefängnis sitzt, gilt seine Strafe bereits als verbüsst. Der Verurteilte wird deshalb in den nächsten Tagen auf freien Fuss gesetzt.
Zum Täter wurde er, als er im Herbst 2013 erfuhr, dass ihn seine Ehefrau betrogen hatte. Gemäss Anklage würgte er sie und bedrohte sie mit einem Messer und einem Hackbeil. Kurz vor Weihnachten zerschnitt er aus Rache schliesslich alle ihre Kleider und Schuhe.
Das Sofa zersägt
Seinem Wutausbruch fielen unter anderem 40 Hosen, 15 Röcke, 100 T-Shirts, 20 Jacken über 60 Paar Pumps und Stiefel zum Opfer. Der Sachschaden beträgt über 33’000 Franken. Nach Weihnachten zersägte er dann das Sofa und das Ehebett.
Im Frühling 2014 folgte dann laut Gericht die «Krönung» der Gemeinheiten: Auf Facebook bezeichnete er seine Frau als HIV-positive und an Syphilis erkrankte Prostituierte.
Am 3. September gleichen Jahres ging der Mann noch weiter. Er attackierte sie, nachdem sie bei der Staatsanwaltschaft bei einer Einvernahme war. Auf offener Strasse wollte er sie dazu zwingen, ihre Aussage zurückzunehmen, sonst würde er sie umbringen. Die Polizei konnte ihn festnehmen.
«Klassische Stalking-Delikte»
Vor Gericht zeigte sich der Mann zum Teil geständig, versuchte aber seine Taten zu verharmlosen. Während die Staatsanwaltschaft für den Beschuldigten eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten forderte, setzte sich die Verteidigung für acht Monate bedingt ein.
Das Gericht folgte aber weitgehend der Anklage und verurteilte den Ehemann wegen Raubes, Drohung, Nötigung, Verleumdung, übler Nachrede sowie Sachbeschädigungen. Das Gericht sprach von «klassischen Stalking-Delikten».
Seine Frau habe massiv gelitten und sei öffentlich blossgestellt worden. «Man weiss heute, dass Arbeitgeber bei einer Bewerbung zuerst das Facebook-Profil einer Person ansehen», sagte der Gerichtsvorsitzende.
Der Beschuldigte wurde verpflichtet, seiner heute von ihm getrennt lebenden Frau eine Genugtuung von 5000 Franken zu bezahlen. Zudem darf er sich ihr nicht mehr nähern.