Radius für Jodtabletten-Verteilung auf 50 Kilometer ausgeweitet

Wer bis zu 50 Kilometer von einem Atomkraftwerk entfernt wohnt, erhält eine Packung Jodtabletten zugeschickt. Bisher wurden die Tabletten im Umkreis von 20 Kilometern rund um Atomkraftwerke an die Bevölkerung verteilt.

Jodtabletten für mehr Menschen (Bild: sda)

Wer bis zu 50 Kilometer von einem Atomkraftwerk entfernt wohnt, erhält eine Packung Jodtabletten zugeschickt. Bisher wurden die Tabletten im Umkreis von 20 Kilometern rund um Atomkraftwerke an die Bevölkerung verteilt.

Die Ausweitung des Verteil-Radius‘ wurde nach dem AKW-Unfall im japanischen Fukushima beschlossen, der Bundesrat hat am Mittwoch der entsprechenden Verordnung zugestimmt. Die Bevölkerung soll so bei einem schweren AKW-Unfall besser geschützt werden. Werden Jodtabletten rechtzeitig eingenommen, verhindern sie, dass sich radioaktives Jod in der Schilddrüse anreichert.

Die Verteilung der Jodtabletten beginnt im kommenden Herbst, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Mitteilung schreibt. Personen, die innerhalb des 50-Kilometer-Radius‘ wohnen, erhalten eine Schachtel mit zwölf Tabletten zugeschickt. Die Tabletten sind zehn Jahre haltbar. Auch Betriebe in den betroffenen Gebieten werden mit Tabletten beliefert, damit die Medikamente bei einer Katastrophe während der Arbeitszeit rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Insgesamt erhalten rund 4,6 Millionen Personen Jodtabletten, mit der bisherigen 20-Kilometer-Regelung waren es rund 1,2 Millionen Personen. Für die restliche Bevölkerung ändert sich mit der neuen Verordnung nichts. Für sie werden die Jodtabletten für einen allfälligen AKW-Unfall in den Kantonen gelagert und im Ernstfall verteilt.

AKW-Betreiber müssen Kosten übernehmen

Für die Kosten von 30 Millionen Franken müssen die AKW-Betreiber aufkommen. Ursprünglich war vorgesehen gewesen, dass die Kantone die Verteilkosten übernehmen. Sie hätten all jene Bewohner mit Jodtabletten beliefern müssen, die näher als 100 Kilometer bei einem Atomkraftwerk wohnen und die bei einer Katastrophe nicht innerhalb von zwölf Stunden mit Tabletten versorgt werden könnten.

Laut BAG hätte dies aber zu einer sehr heterogenen Regelung geführt. Darum habe sich der Bundesrat für einen einheitlichen 50-Kilometer-Radius entschieden, die Kosten sollen nach dem Verursacherprinzip die AKW-Betreiber übernehmen. Die grossen Agglomerationen wie Zürich, Basel oder Luzern, wo die Verteilung innert zwölf Stunden schwierig sei, lägen alle innerhalb des 50-Kilometer-Radius. Hier werden also künftig Jodtabletten an die Haushalte verschickt.

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