Eine weitere Revision des Asylgesetzes ist unter Dach. Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzten Differenzen ausgeräumt. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmungen.
Zuletzt ging es noch um Verschärfungen für vorläufig aufgenommene Personen. Dies sind Personen, die nicht weggewiesen werden können – beispielsweise, weil sie in der Heimat gefährdet sind. Der Nationalrat wollte für diese Gruppe den Familiennachzug erschweren. Ausserdem sollten vorläufig Aufgenommene länger warten müssen, bis sie ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung stellen dürfen.
Der Ständerat war mit diesen Verschärfungen aber nicht einverstanden. In der kleinen Kammer befand die Mehrheit, damit würde bloss die Integration der Betroffenen erschwert. Justizministerin Simonetta Sommaruga warnte vor einem Eigentor. Nun hat der Nationalrat nachgegeben und auf die Massnahmen verzichtet.
Er folgte damit der vorberatenden Kommission. Mit dem Status der vorläufigen Aufnahme sei die Kommission zwar nach wie vor nicht zufrieden, sagte deren Sprecher Kurt Fluri (FDP/SO). Sie habe sich aber überzeugen lassen, auf punktuelle Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.
Kein generelles Nothilfe-Regime
Bereits vergangene Woche hatte der Nationalrat die Idee fallen gelassen, allen Asylsuchenden nur noch Nothilfe statt der grosszügigeren Sozialhilfe zu gewähren. Im Sommer hatte sich noch eine deutliche Mehrheit in der grossen Kammer für ein generelles Nothilfe-Regime ausgesprochen.
Die Idee, die FDP-Präsident Philipp Müller eingebracht hatte, stiess aber zunehmend auf Widerstand, nicht zuletzt bei den Kantonen. Auch Sommaruga stellte sich vehement dagegen. Am Ende beschlossen die Räte weniger drastische Verschärfungen, die vor allem abgewiesene Asylsuchende betreffen.
Personen mit rechtskräftigem Wegweisungsentscheid und Ausreisefrist werden künftig in jedem Fall von der Sozialhilfe ausgeschlossen und erhalten nur noch Nothilfe. Verletzen Asylsuchende ihre Mitwirkungspflicht, indem sie beispielsweise unwahre Angaben machen, werden die Sozialhilfegelder gekürzt oder durch Nothilfe ersetzt. Beides ist bereits heute möglich, aber nicht vorgeschrieben.
Weniger Sozialhilfe als andere
Weiter ist nun im Gesetz verankert, dass Asylsuchende weniger Sozialhilfe erhalten als andere Sozialhilfebezüger. Schon heute sind die Beträge für Asylsuchende in der Regel 20 bis 30 Prozent tiefer. Gemäss geltendem Gesetz ist dies jedoch nicht zwingend.
Mit der Gesetzesrevision werde vor allem die heutige Praxis festgeschrieben, betonte Sommaruga am Mittwoch. Die Räte haben zum Beispiel auch ins Gesetz geschrieben, dass Asylgesuche formlos abgeschrieben werden, wenn Asylsuchende den Behörden während mehr als 20 Tagen nicht zur Verfügung stehen.
Auf gewisse Massnahmen hatten sich National- und Ständerat schon in der letzten Session geeinigt. Sie erklärten diese für dringlich, weshalb sie bereits in Kraft getreten sind. Unter anderem gilt Wehrdienstverweigerung nicht mehr als Asylgrund, und Botschaften nehmen keine Asylgesuche mehr an. Die Gegnerinnen und Gegner sammeln Unterschriften für ein Referendum gegen diese Massnahmen.