Räte können sich beim Rechnungslegungsrecht nicht einigen

Auch nach der dritten Verhandlungsrunde haben sich die Eidgenössischen Räte bei der Revision der Buchhaltungsvorschriften für Firmen nicht in allen Fragen einigen können. Der Nationalrat hat an vier Differenzen festgehalten, so dass nun die Einigungskonferenz entscheiden muss.

Die Räte können sich bei den Rechnungslegungsstandards nicht einigen (Symbolbild) (Bild: sda)

Auch nach der dritten Verhandlungsrunde haben sich die Eidgenössischen Räte bei der Revision der Buchhaltungsvorschriften für Firmen nicht in allen Fragen einigen können. Der Nationalrat hat an vier Differenzen festgehalten, so dass nun die Einigungskonferenz entscheiden muss.

Einigen konnten sich die Räte am Mittwoch einzig zum Inhalt des Berichts, den grosse Unternehmen zur Geschäftslage erstellen müssen. Der Nationalrat ist hier auf die Linie von Bundesrat und Ständerat eingeschwenkt: Die Firmen müssen in diesen Lageberichten auch Aussagen zu den Zukunftsaussichten machen.

Umstrittene Rechnungslegungsstandards

Ganz knapp nicht einigen konnten sich National- und Ständerat in der Frage, wer die Rechnungslegungsstandards für börsenkotierte Firmen festlegen darf. Während der Ständerat im Einklang mit dem Bundesrat will, dass dies – wie bei allen anderen Firmen – die Kompetenz des Bundesrats sein soll, wollten SVP, FDP und BDP diese Kompetenz der Börse übertragen.

SP, Grüne, Grünliberale und der Grossteil der CVP vertraten wie der Bundesrat und der Ständerat die Ansicht, dass dies rechtsstaatlich problematisch sei. Sie konnten sich damit nicht durchsetzen. Mit Stichentscheid des Ratspräsidenten Hansjörg Walther (SVP/TG) hielt der Nationalrat an der Differenz fest.

Wildwuchs bei Konzernrechnungen bleibt

Auch hält der Nationalrat daran fest, dass nur ein eingeschränkter Kreis von Konzernen eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard erstellen muss.

Der Ständerat ist in der letzten Runde zwar auf diese Haltung eingeschwenkt. Die kleine Kammer schlug aber vor, dass eine solche anerkannte Konzernrechnung dennoch erstellt werden muss, wenn Gesellschafter mit 20 Prozent des Grundkapitals, 10 Prozent der Genossenschafter oder 20 Prozent der Vereinsmitglieder oder die Stiftungsaufsicht dies verlangen.

Für mittelständische Firmen solle am Status Quo nichts geändert werden, befand die Mehrheit und lehnte den Kompromissvorschlag mit 115 zu 72 Stimmen ab. Zuvor hatte Justizministerin Simonetta Sommaruga kritisiert, dass heute bei den Konzernrechnungen Wildwuchs herrsche und diese deshalb kaum vergleichbar seien.

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