Der Ständerat hat am Dienstag eine Revision des Tabaksteuergesetzes unter Dach und Fach gebracht. Die Tabaksteuer wird damit allerdings nicht erhöht. Hingegen wird die höhere Besteuerung von Wasserpfeifentabak im Gesetz verankert.
Der Bundesrat hat nach Kritik in der Vernehmlassung und dem starken Franken darauf verzichtet, für sich die Kompetenz für weitere Steuererhöhungen zu beantragen. Seinen Spielraum hatte er 2013 mit der letzten Erhöhung um 10 Rappen ausgeschöpft.
Zunächst hatte die Landesregierung mit der Vorlage eine schrittweise Erhöhung um insgesamt Fr. 2.80 zur Diskussion gestellt. Damit wäre der Zigarettenpreis bei heutigen Produktionskosten auf bis zu 11 Franken gestiegen.
Diskussion ohne Anträge
Zudem sind wegen des starken Frankens Zigaretten in der Schweiz inzwischen teurer als in den Nachbarländern. Der Bundesrat befürchtete, dass eine noch grössere Preisdifferenz den Schmuggel anheizen könnte. Die Einnahmen aus der Tabaksteuer werden zweckgebunden für AHV, IV und Ergänzungsleistungen (EL) eingesetzt.
Finanzminister Ueli Maurer wollte die Kompetenz für weitere Steuererhöhungen auch gar zurückhaben. «Wir sind der Meinung, dass Steuern bei den Volksvertretern angesiedelt werden sollen», sagte er.
Die Wirtschaftskommission (WAK) habe die Frage der Steuererhöhung zwar kurz diskutiert, berichtete Präsident Martin Schmid (FDP/GR). Auf Grund des Nationalratsentscheides und der Vernehmlassung seien dann aber keine Anträge dazu gestellt worden.
Höhere Steuer für Wasserpfeifentabak
Die Gesetzesänderung betrifft somit vor allem den Wasserpfeifentabak. Der wird bei der Besteuerung gleichgestellt mit Feinschnittabak. Für den Wasserpfeifentabak-Schmuggel sei die Schweiz offenbar eine Drehscheibe geworden, berichtete Schmid.
Nachdem die Besteuerung auf Verordnungsebene stark erhöht worden sei, seien die Einfuhren stark zurückgegangen. Diese Erhöhung werde nun im Gesetz verankert. Auch der Gesundheitsschutz spreche für die höhere Besteuerung, denn Wasserpfeifen würden vor allem von 15- bis 19-Jährigen geraucht, sagte Schmid.
Weiter ging es bei der Revision um die Anpassung des Vollzugs innerhalb der Zollverwaltung. Gewisse Aufgaben sollen künftig dezentral wahrgenommen werden. Der Ständerat hiess die Vorlage als Zweitrat mit 41 Stimmen und ohne Gegenstimme gut. Sie ist damit bereit für die Schlussabstimmung.