Rapper Adam Yauch verbietet testamentarisch Werbung mit seinem Werk

Zu Lebzeiten rappte Adam Yauch von den Beastie Boys, er werde seine „Songs niemals an Fernsehwerbung verkaufen“. Das gilt über seinen Tod hinaus, wie er testamentarisch verfügt hat. Eine Klage gegen einen Getränkekonzern, der mit einem Beastie-Boys-Medley wirbt, wurde eingereicht.

Adam Yauch im Mai 2009 (Archiv) (Bild: sda)

Zu Lebzeiten rappte Adam Yauch von den Beastie Boys, er werde seine „Songs niemals an Fernsehwerbung verkaufen“. Das gilt über seinen Tod hinaus, wie er testamentarisch verfügt hat. Eine Klage gegen einen Getränkekonzern, der mit einem Beastie-Boys-Medley wirbt, wurde eingereicht.

In Yauchs von einem Gericht in Manhattan veröffentlichten Testament heisst es, weder sein Name, seine Musik, Bilder von ihm noch „jegliches andere geistige Eigentum“ dürfe zu Reklamezwecken verwendet werden.

Die Beastie Boys hatten in der Vergangenheit signalisiert, dass sie der kommerziellen Nutzung ihrer Songs enge Grenzen setzen würden. Die beiden noch lebenden Mitglieder der Band, Michael „Mike D“ Diamond und Adam „Ad-Rock“ Horovitz, sowie die Witwe Yauchs hatten am Mittwoch einen Hersteller von Energydrinks verklagt, weil dieser in einem Werbevideo ein ungenehmigtes Medley mit ihren Melodien verwendet hat.

Yauch war vor drei Monaten im Alter von 47 Jahren an Krebs gestorben. Er war seit 2009 nicht mehr öffentlich aufgetreten und auch im April nicht dabei, als die Beastie Boys in die Rock and Roll Hall of Fame aufgenommen wurden.

Yauch hatte die Beastie Boys zunächst mit seinem Schulfreund „Mike D“ Diamond als Punk-Band gegründet. Als „Ad-Rock“ Horovitz dazu stiess, entwickelte sich die Gruppe zunehmend in Richtung HipHop.

Der Song „Fight For Your Right“ vom Debüt-Album „Licensed to Ill“ gilt als eine der bekanntesten Hymnen des Genres. Die Gruppe verkaufte mehr als 40 Millionen Alben.

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