Rassistische Äusserungen im Internet sollen nicht unwidersprochen bleiben. Das wünscht sich die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR). Anlässlich ihres 20-jährigen Bestehens hat sie eine Kampagne lanciert, um die Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren.
Das Engagement gegen rassistische Diskriminierung sei eine permanente Aufgabe, die alle etwas angehe, sagte Bundesrat Alain Berset am Donnerstag vor den Medien in Bern. Dass es in der Schweiz keine Parallelgesellschaften gebe, sei ein Erfolg. Doch der soziale Zusammenhalt falle nicht vom Himmel.
Mit der Kampagne «Bunte Schweiz» will die EKR rassistische Äusserungen und Hassreden im Internet thematisieren. EKR-Präsidentin Marine Brunschwig Graf nannte als jüngstes Beispiel Kommentare in sozialen Medien zum Massaker in Charleston in den USA, die sehr weit gegangen seien.
Das Internet hat aus Sicht der EKR nicht den Rassismus, aber die Breitenwirkung von rassistischen Äusserungen verändert. Die Anonymität im Netz trage zudem zu einer Enthemmung der Meinungsäusserung bei, hält die Kommission fest. Rassismus habe eine neue Plattform gefunden.
Dem Rassismus keinen Raum bieten
Die Kampagne «Bunte Schweiz» richtet sich vor allem an Jugendliche, aber auch an alle anderen Nutzerinnen und Nutzer der neuen Technologien, die dem Rassismus im Internet und in den sozialen Medien keinen Raum bieten wollen.
Im Zentrum steht die Webseite www.bunte-schweiz.ch. Schulklassen und Gruppen aus Vereinen und Unternehmen werden während rund sechs Monaten jeweils für einen oder mehrere Tage die Inhalte der Webseite gestalten. Auch Persönlichkeiten aus Politik, Sport und Kultur sollen dort zu Wort kommen. Die Highlights werden am 20. November vorgestellt.
20 Jahre Rassismuskommission
Berset und Brunschwig Graf blickten am Donnerstag auch auf die Tätigkeit der EKR in den vergangenen Jahren zurück. Es sei auch das Verdienst dieser Kommission, dass Rassismus heute als soziales Problem wahrgenommen werde, sagte Berset.
Der Bundesrat hatte die ausserparlamentarische Kommission 1995 eingesetzt, nachdem die Schweiz die Rassismusstrafnorm eingeführt hatte und dem UNO-Übereinkommen gegen Rassendiskriminierung beigetreten war.
Befürchtungen unbegründet
Die neue Strafnorm wurde im September 1994 von 54,6 Prozent der Stimmenden angenommen. Sie ermöglicht eine Bestrafung von rassistischen Äusserungen, Aufrufen zu Rassenhass und Legnung von Völkermord im öffentlichen Raum.
Die damaligen Befürchtungen der Gegnerinnen und Gegner, die Meinungsäusserungsfreiheit werde damit zu stark eingeschränkt und die Asyl- und Einwanderungspolitik dürfe nicht mehr kritisiert werden, waren aus Sicht von Brunschwig Graf unbegründet.
Gerichte zurückhaltend
Die Praxis sei so restriktiv, dass auch gegen äusserst umstrittene politische Plakate nie gerichtlich vorgegangen worden sei, sagte die EKR-Präsidentin. Die Gerichte seien zurückhaltend, wie etwa das Urteil zum Hitlergruss auf der Rütliwiese zeige.
Insgesamt hatten die Gerichte in den vergangenen 20 Jahren 665 Fälle zu beurteilen. Daraus resultierten 337 Verurteilungen. Die Strafnorm sei aber nicht das einzige, worauf es ankomme, betonte Brunschwig Graf. Täglich komme es zu Entgleisungen, die nicht strafrechtlich relevant seien, aber Gruppen von Menschen herabsetzten. Die EKR stelle daher die Prävention in den Mittelpunkt.