Die Razzia beim wegen Copyright-Verletzungen angeklagten Internetunternehmer Kim Dotcom in Neuseeland war doch legal. Die auf Antrag der USA ausgestellten Durchsuchungsbefehle seien angemessen gewesen, urteilte ein Berufungsgericht am Mittwoch in der Hauptstadt Wellington.
Es hob damit das Urteil einer niedrigeren Instanz auf. Das ist eine Schlappe für Dotcom, der gegen die Vorwürfe und ein US-Auslieferungsbegehren kämpft. «Wir werden wahrscheinlich vor dem höchsten Gericht in Berufung gehen», twitterte Dotcoms Anwalt Ira Rothken.
Dotcom gründete die inzwischen geschlossenen Datenaustauschplattform Megaupload. US-Ankläger machen ihn für massive Copyright-Verletzungen auf der Plattform verantwortlich. Die Polizei stellte bei der Razzia im Januar 2012 Beweismaterial sicher, darunter Computer, Festplatten und Datenträger.
Das Berufungsgericht bekräftigte allerdings einen Teilaspekt des vorherigen Urteils: Es sei illegal gewesen, den US-Anklägern Kopien der konfiszierten Datenträger auszuhändigen.