Rebgasse-Schläger: Appellationsgericht reduziert Strafmass für alle

Im Prozess um eine Attacke auf Passanten in der Rebgasse hat das Basler Appellationsgericht am Freitag die Strafmasse von maximal sechseinhalb auf maximal viereinhalb Jahre reduziert und für einen zweiten Täter den Vollzug zugunsten einer Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben.

Im Prozess um eine Attacke auf Passanten in der Rebgasse hat das Basler Appellationsgericht am Freitag die Strafmasse von maximal sechseinhalb auf maximal viereinhalb Jahre reduziert und für einen zweiten Täter den Vollzug zugunsten einer Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben.

Das Appellationsgericht bestätigte den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung und sprach unbedingte Freiheitsstrafen von viereinhalb, viereinviertel und dreieinhalb Jahren aus. Die Staatsanwaltschaft hatte wie vor erster Instanz Schuldspruch wegen versuchten Mordes und Strafen von neuneindrittel und neun Jahren gefordert.

Das Strafgericht Basel-Stadt hatte im Dezember 2010 drei junge Männer, die im November 2009 drei Passanten in der Basler Rebgasse massiv angegriffen hatten, wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von sechseinhalb und fünfeinhalb Jahren verurteilt. Bei einem Angeklagten hatte die erste Instanz den Vollzug der Strafe zugunsten einer Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben.

Emotionale Stimmungslage

Der Fall hatte für grosses Aufsehen gesorgt. Das Strafgericht verhängte ungewöhnlich hohe Strafen, was nun zu einer Korrektur durch das Appellationsgericht führte. Die Präsidentin des Appellationsgerichts sprach von einer sehr emotionalen Stimmungslage, die sich in den Strafmassen der ersten Instanz niedergeschlagen habe. So hohe Strafen habe man für versuchte schwere Körperverletzung noch nie gesehen.

Die von der Staatsanwältin beantragte Qualifizierung als versuchten Mord verneinte die zweite Instanz mit Hinweisen auf Vergleichsfälle. Die Präsidentin hielt fest, dass in ähnlichen Fällen meist versuchte schwerer Körperverletzung angenommen werde und für die Bejahung eines Tötungsvorsatzes besondere Umstände vorliegen müssten.

Schläge und Fusstritte an den Kopf

Die drei jungen Männer hatten die Opfer mit Schlägen und Fusstritten, teilweise auch an den Kopf, attackiert. Die drei Passanten hatten teils erhebliche Verletzungen erlitten, die lebensgefährliche Folgen hätten haben können. Im strafrechtlichen Sinn lagen aber objektiv nur einfache Körperverletzungen vor.

Im weiteren hat das Appellationsgericht die vom Strafgericht für einen der Täter angeordnete Massnahme für junge Erwachsene bestätigt. Nach anfänglichen Schwierigkeiten hat der heute 24-Jährige gemäss Bericht seines psychologischen Betreuers auf dem Arxhof deutliche Fortschritte gemacht. Auch den mit heute 23 Jahren jüngsten der drei hat das Appellationsgericht in eine Einrichtung für junge Erwachsene eingewiesen.

Opfer haben Geld erhalten

Genugtuungs- und Entschädigungsforderungen waren bereits vor erster Instanz kein Thema. Die Parteien hatten sich in einem aussergerichtlichen Vergleich geeinigt und über dessen Inhalt Stillschweigen vereinbart. Vor Appellationsgericht war zu erfahren, dass die Opfer das Geld erhalten haben. Zur Finanzierung beigetragen hat dabei die Grossmutter zweier Täter.

Die Verteidiger hatten auf mildere Strafen und Aufschub des Vollzugs zu Gunsten von Massnahmen plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit der Zustellung der schriftlichen Begründung zu laufen.

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