Recht auf Privatsphäre und Datenschutz am Arbeitsplatz hat Grenzen

Das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz am Arbeitsplatz hat Grenzen – und zwar dort, wo es mit den Geschäftsinteressen des Arbeitgebers in Konflikt gerät. Darüber informiert der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte mit einer neuen Broschüre.

Internet-Surfen am Arbeitsplatz ist kein Menschenrecht und hat dementsprechend Grenzen (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz am Arbeitsplatz hat Grenzen – und zwar dort, wo es mit den Geschäftsinteressen des Arbeitgebers in Konflikt gerät. Darüber informiert der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte mit einer neuen Broschüre.

Personendaten fallen bei der Arbeit in verschiedenen Situationen an: zum Beispiel bei der Aufzeichnung des Internet-Verkehrs, bei Videoaufnahmen oder bei Bewerbungen, wie es in der am Montag veröffentlichten Informationsschrift heisst.

Eine Knacknuss ist die Frage, wie weit Chefs privates Surfen ihrer Angestellten zulassen müssen. Die Broschüre empfiehlt, klare Regeln zu erlassen und diese zu kommunizieren. Verhält sich jemand auffällig, sollen Daten erst nach einer allgemeinen Warnung auf die Person bezogen ausgewertet werden.

Müssen Arbeitsplätze mit Videokameras überwacht werden – etwa um Überfällen vorzubeugen – muss laut Broschüre Rücksicht auf das Personal genommen werden. Gefilmt werden sollte nur, was für den Zweck erforderlich ist. Ausserdem sind Informationen nötig über den Zweck der Aufnahmen und was mit diesen geschieht.

Ratschläge zum Umgang mit Personendaten erhalten Unternehmen zudem auf dem nicht-kommerziellen Portal www.thinkdata.ch. Es wird von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe betreut, zu der auch der Datenschutzbeauftragte gehört.

Die siebenseitige Broschüre des Datenschutzbeauftragten kann über www.derbeauftragte.ch gratis heruntergeladen oder bis 8. Februar 2013 über contact20@edoeb.admin.ch bestellt werden. Die Auflage ist begrenzt.

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