SRF gegen SRF: vor dem Handelsgericht in Bern kämpfen derzeit der Detaillistenverband Swiss Retail Federation und das Schweizer Radio und Fernsehen um die Verwendung der drei Buchstaben als Abkürzung. Vergleichsverhandlungen wurden ohne Ergebnis unterbrochen.
Wann allenfalls weiterverhandelt wird, liessen die Anwälte der beiden Parteien beim Verlassen des Gerichts offen.
Anfang 2011 wurden Schweizer Radio und Fernsehen unter einem Dach zusammengeschlossen. Der neue Name lautete Schweizer Radio und Fernsehen SRF. Rund ein Jahr später wurden dann auch die verschiedenen Fernseh- und Radiosender unter der Marke SRF lanciert.
Dies verärgerte die Swiss Retail Federation, die sich seit dem Jahr 2000 mit den drei Buchstaben SRF abkürzt. Der Detaillistenverband fühlte sich in seinen Kennzeichenrechten verletzt und reichte Klage ein.
Die Verantwortlichen von Schweizer Radio und Fernsehen hätte ohne weiteres herausfinden können, dass die Abkürzung SRF vom Detaillistenverband benützt werde, betonte der Anwalt der Klägerschaft vor dem Handelsgericht.
Die Swiss Retail Federation habe die Abkürzung SRF vor dem Rechtsstreit nur informell und sporadisch gebraucht, betonte hingegen die Anwältin der Beklagten. Dies begründe noch kein Anrecht auf den Schutz des Namens. Dass das Kürzel seit Ausbruch des Rechtsstreits häufiger benutzt werde, ändere nichts an der Sache.
Die Swiss Retail Federation wurde 1937 als Verband der schweizerischen Waren- und Kaufhäuser gegründet. Der Branchenverband wahrt und fördert nach eigenen Angaben die Interessen der Mittel- und Grossbetriebe im Schweizer Detailhandel.