Das von Linken und Grünen eingereichte Referendum gegen die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes ist formell zustande gekommen. Von den 63’782 Unterschriften sind laut Bundeskanzlei 63’666 gültig. Nötig waren 50’000 Unterschriften.
Da das Parlament die Änderung des Asylgesetzes am 28. September 2012 mit einer Dringlichkeitsklausel versah, ist im Falle eines Referendums eine obligatorische Volksabstimmung innerhalb eines Jahres nötig. Die Bundeskanzlei hat deshalb die Auszählung der Unterschriften vorgezogen.
Dieses Vorgehen erlaube es dem Bundesrat, die Vorlagen der eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 in voller Kenntnis der Sachlage festzulegen, schreibt die Bundeskanzlei.
Streitpunkte Visa und Deserteure
Weil die Gesetzesänderungen für dringlich erklärt wurden, sind sie bereits in Kraft getreten. Sie gelten befristet bis Ende September 2015, sofern die Räte sie nicht vorher ins ordentliche Recht überführen. Lehnt das Volk das Gesetz ab, gelten die dringlichen Änderungen bis Ende September 2013.
Die Gegner der Gesetzesrevision kritisieren vor allem, dass auf Schweizer Botschaften keine Asylgesuche mehr eingereicht werden dürfen und dass Wehrdienstverweigerer und Deserteure nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt werden.
Das Referendum hatte namentlich die SP gespalten. Im Vordergrund standen für viele taktische Überlegungen: Das Referendum sei kontraproduktiv, warnte SP-Präsident Christian Levrat. Da das Volk der Revision wohl zustimme, ebne die Abstimmung am Ende bloss den Weg für weitere Verschärfungen des Asylgesetzes.