Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt auf dem Rekordtief von 2,25 Prozent. Damit ist er zum dritten Mal in Folge gleich geblieben. Der Wert gilt für die Mietzinse in der ganzen Schweiz. Der nächste Referenzzinssatz wird am 3. Juni 2013 publiziert.
Da der Referenzzinssatz unverändert bleibt, haben die Mieter weder einen neuen Senkungs- noch einen Erhöhungsanspruch, wie das Bundesamt für Wohnungswesen am Freitag mitteilte. Falls jedoch die Mieten in einzelnen Fällen noch nicht angepasst worden seien, könnten Mieter einen Senkungsanspruch geltend machen.
Zudem könnten weitere aufgelaufene Kostenänderungen – etwa Teuerung im Umfang von 40 Prozent und Erhöhungen von Unterhaltskosten – eine Anpassung rechtfertigen. Dies könnte im Rahmen der Mietzinssenkung verrechnet werden.