Das Bundesgericht hat bestätigt, dass die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) auf Gönnerbeiträgen Mehrwertsteuer zahlen muss. Das kostet die Retter aus der Luft pro Jahr rund 5,5 Millionen Franken. Abhilfe schaffen könnte das Parlament.
Die Eidg. Steuerverwaltung hatte 2008 ihre Praxis geändert und entschieden, auf den Gönnerbeiträgen der Rega künftig Mehrwertsteuer zu erheben. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte dies im vergangenen Februar. Die Rega zog den Entscheid weiter ans Bundesgericht, das ihre Beschwerde nun ebenfalls abgewiesen hat.
Austausch von Leistungen
Die Richter in Lausanne schliessen sich der Ansicht ihrer Kollegen in Bern an, dass zwischen der Rega und ihren Gönnern ein Austausch von Leistungen stattfindet, der mehrwertsteuerpflichtig ist. Die Gegenleistung der Rega für die von den Gönnern erhaltenen Beiträge bestehe im Versprechen auf kostenfreie Rettung.
Keine Rolle spielt es dabei, dass die Kosten eines Rega-Einsatzes meistens – aber eben nicht immer – von der Versicherung übernommen werden. Klar ist laut Bundesgericht weiter, dass Gönner, anders als Spender, ihren Beitrag nicht bloss als freiwillige Unterstützung überweisen, sondern in der Erwartung einer Gegenleistung.
Ball beim Parlament
Rettung vor der Mehrwertsteuer könnte der Rega aus dem Parlament zufliegen. Die Wirtschaftskommission des Ständerates hatte sich im vergangenen Juni für einen entsprechenden Vorstoss ausgesprochen.
Demnach soll die im Mehrwertsteuergesetz enthaltende Definition der steuerfreien „Spende“ im Sinne der Rega erweitert werden. Bevor sich das Parlament der Sache wird annehmen können, muss noch die Wirtschaftskommission des Nationalrats zustimmen.
Die Rega hat rund 2,3 Millionen Gönner. Ihre Beiträge liegen bei 30 Franken für Einzelpersonen und bei 70 Franken für Familien. Das ergibt jährlich gegen 70 Millionen Franken, auf denen die Rega 5,5 Millionen Franken Mehrwertsteuer zahlen muss. Laut Rega entspricht dies dem Gegenwert eines halben Rettungshelikopters.