Reges Feilschen um die Aargauer Windkraft-Standorte

Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag im Richtplan sechs Standorte festgelegt, auf denen Windkraftanlagen gebaut werden können. Den Beschlüssen ging ein Seilziehen um das Windpotenzial und die Umweltbeeinträchtigung dieser Standorte voraus.

Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag im Richtplan sechs Standorte festgelegt, auf denen Windkraftanlagen gebaut werden können. Den Beschlüssen ging ein Seilziehen um das Windpotenzial und die Umweltbeeinträchtigung dieser Standorte voraus.

Unbestritten waren die Standorte Burg (Wölfliswil, Oberhof, Kienberg SO), Lindenberg (Beinwil im Freiamt) und «Uf em Chalt» (Staffelbach, Williberg). Die Standorte Laubberg (Gansingen, Mettauertal) und Heitersberg (Bellikon, Bergdietikon) wurden entgegen dem Antrag der vorberatenden Kommission ebenfalls aufgenommen.

Nicht im Richtplan Aufnahme fand der Standort Wessenberg (Mandach, Hotwil, Mettauertal). Nach der Kommission war auch das Parlament grossmehrheitlich der Meinung, dass dieses Gebiet zu wenig geeignet ist. Keine Gnade fanden fünf von Hansjörg Wittwer (Grüne/Aarau) vorgeschlagene Gebiete.

Das von Roland Agustoni (GLP/Rheinfelden) ins Spiel gebrachte Gebiet Hundsruggen (Zeiningen) fand Aufnahme in den Richtplan. Verworfen wurde dagegen der Antrag von Sämi Richner (EVP/Auenstein), die Region Hochrüti (Kirchleerau) zu einem Windkraft-Standort zu erklären, obwohl für dieses Gebiet bereits ein konkretes Projekt besteht.

Viele oder nur die idealsten Gebiete aufnehmen

Es bestehe keine Dringlichkeit für die Anpassung des Richtplans, meinten die Grünen vorgängig im Rahmen der allgemeinen Diskussion, denn es kämen in Zukunft noch weitere Gebiete dazu. SP, GLP, CVP/BDP und EVP sprachen sich dafür aus, alle derzeit in Frage kommenden Gebiete in den Richtplan aufzunehmen.

Es sollen nur jene Standorte in den Richtplan aufgenommen werden, die vom Windaufkommen Sinn machen und die von den Standortgemeinden akzeptiert werden, hiess es dagegen von Seiten der SVP. Und die FDP sprach sich dafür aus, dass klare Kriterien festgelegt werden, wo Windanlagen gebaut werden können und wo nicht.

Gewisse Minimalforderungen bezüglich der Windstärke und des Abstandes zu den nächsten Wohngebäuden sollten schon eingehalten werden, meinte Baudirektor Peter C. Beyeler. Jede Gemeinde könne aber auch später noch beantragen, dass ein Standort in den Richtplan aufgenommen werden soll.

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