Im Kanton Basel-Landschaft müssen Jägerinnen und Jäger künftig regelmässig ihre Treffsicherheit unter Beweis stellen. Die Regierung hat einen periodischen Schiessnachweis in die kantonale Jagdverordnung aufgenommen.
Im Kanton Basel-Landschaft müssen Jägerinnen und Jäger künftig regelmässig ihre Treffsicherheit unter Beweis stellen. Die Regierung hat einen periodischen Schiessnachweis in die kantonale Jagdverordnung aufgenommen.
Erbracht werden muss der Schiessnachweis erstmals für das Jagdjahr 2015/16, wie die Baselbieter Regierung am Dienstag mitteilte. Erfüllen können die Jägerinnen und Jäger ihre neue jährliche Pflicht in der Jagdschiessanlage Edleten in Lausen oder auch anderswo.
Das Obligatorium für den Schiessnachweis ist seit 2012 in der eidgenössischen Jagdverordnung verankert. Der Kanton Baselland entschied sich bei der Umsetzung gemäss der Regierung für ein Modell, das von verschiedenen Kantonen bereits angewendet wird.
Nach Auskunft des Baselbieter Kantonstierarzts Ignaz Bloch gilt die Neuerung für rund 600 Jägerinnen und Jäger. Bisher mussten diese ihre Treffsicherheit lediglich bei der Jagdprüfung beweisen.
Allerdings übt sich die Mehrheit der Jägerschäft schon heute freiwillig im Schiessen, wie Bloch weiter sagte. Nach seinen Angaben verteuert sich der Jagdpass durch das „Obligatorische“ um 50 Franken pro Jahr.