Das Aargauer Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Kindergärtnerinnen wegen Lohndiskriminierung teilweise gutgeheissen. In einem separat behandelten, ähnlichen Fall lehnte das Verwaltungsgericht eine Beschwerde von Primarlehrerinnen ab. Es handelte sich um zwei Pilotfälle aus einem Paket von fast 1300 Beschwerden.
Die Beschwerdeführerinnen rügten in beiden Fällen, sie würden im Vergleich zu Verwaltungsangestellten zu tief entlöhnt. Der Grund sei einzig, dass sie typische Frauenberufe ausüben würden. Somit liege eine Lohndiskriminierung vor.
Bei der Behandlung der Beschwerde der Kindergärtnerinnen befand das Verwaltungsgericht, dass die Grundlagen der Lohneinstufung mangelhaft seien. Es beanstandete vor allem den Lohnvergleich mit anderen Kantonen.
Das Verwaltungsgericht wies den Fall deshalb an den Kanton zurück. Dieser muss nun die Lohneinstufung der Lehrpersonen auf Kindergartenstufe grundlegend überarbeiten und nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.
Das Verwaltungsgericht kam im zweiten Fall zum Schluss, der Beruf der Lehrpersonen Primarstufe nicht frauentypisch sei. Es sah daher keine Verletzung der Lohngleichheit von Mann und Frau, wie aus einer Mitteilung der Gerichte des Kantons Aargau vom Dienstag hervorgeht.
Als Pilotfälle behandelt
Hängig sind beim Aargauer Verwaltungsgericht rund 90 weitere Klagen von Lehrpersonen der Stufen Primarschule und des Kindergartens. Auf Vorschlag des Verwaltungsgerichts wurde je ein Fall pro Schulstufe herausgepickt und als Pilotfall behandelt, wie Oberrichter Urs Michel auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte.
Die restlichen Fälle wurden sistiert. Wenn die Urteile in den beiden Pilotfällen nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden, werden sie vom Verwaltungsgericht analog behandelt und erledigt. Falls sich das höchste Schweizer Gericht damit befassen muss, bleiben sie vorläufig sistiert.
Auf der Stufe der Schlichtungskommission sind derzeit weitere 1200 Lohnklagen von Aargauer Lehrpersonen sistiert. Deren Behandlung hängt ebenfalls vom weiteren Vorgehen der Beschwerdeführerinnen im Fall der beiden Pilotfällen ab.
In all diesen Fällen geht es um die Höhe der Anfangslöhne im Vergleich zu denjenigen des Kantonsangestellten. Der Anfangslohn für Lehrpersonen beträgt gemäss den Klägerinnen rund 70’000 Franken, für Staatsangestellte rund 84’000 Franken. Bei diesem Lohnstreit geht für den Kanton um eine Summe in der Grössenordnung von 50 bis 70 Millionen Franken.