Regierung Monti verabschiedet umstrittene Arbeitsmarktreform

Die italienische Regierung hat am Freitag eine umstrittene Arbeitsmarktreform verabschiedet. Der Entscheid sei nach langen Verhandlungen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften gefallen, teilte die Regierung in Rom mit.

Der italienische Premier Mario Monti (Archiv) (Bild: sda)

Die italienische Regierung hat am Freitag eine umstrittene Arbeitsmarktreform verabschiedet. Der Entscheid sei nach langen Verhandlungen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften gefallen, teilte die Regierung in Rom mit.

Die Reform solle einen „dynamischen und flexiblen“ Arbeitsmarkt schaffen und in der Lage sein solle, zum Wachstum der Wirtschaft und der Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen. Italien habe lange auf diese Reform gewartet, Europa habe lange auf sie gehofft.

Die Arbeitsmarktreform, die noch vom Parlament verabschiedet werden muss, wird allerdings nicht von der grössten Gewerkschaft des Landes, der CGIL, mitgetragen. Sie bemängelt vor allem eine Aufweichung des Kündigungsschutzes.

Künftig sollen Arbeitgeber bei unrechtmässig ausgesprochenen betrieblichen Kündigungen nicht mehr zu einer Wiedereinstellung des Betroffenen verpflichtet sein, sondern lediglich zu einer Entschädigungszahlung. Die CGIL kündigte bereits einen Generalstreik gegen die Reform an.

In mehreren italienischen Fabriken wurde am Freitag am zweiten Tag in Folge gegen die geplante Lockerung des Kündigungsschutzes protestiert. Zu Demonstrationen kam es in den Werken des Motorrollerherstellers Piaggio im toskanischen Pontedera, sowie den Schiffswerften der Gruppe Fincantieri in Genua und in der ligurischen Hafenstadt La Spezia.

Einschränkungen für unbezahlte Praktika

Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeitsmarktreform ist die „Soziale Versicherung für die Beschäftigten“ (ASPI), die de facto das Arbeitslosengeld ersetzen soll. Sie soll neben der finanziellen Unterstützung auch der Stellensuche und Umschulung dienen.

Die Regierung will auf die Stabilisierung unsicherer Arbeitsverhältnisse setzen. Um zu verhindern, dass immer mehr Jugendliche bloss mit befristeten Arbeitsverträgen eingestellt werden, sollen diese für Unternehmen in punkto Lohnnebenkosten teurer werden. Befristete Arbeitsverträge dürfen laut Mario Montis Reform maximal drei Jahre dauern.

Für Schul- und Universitätsabgänger gibt es nur noch Lehrlings- oder Einstiegsverträge. Unbezahlte Praktika, wie sie heute häufig vorkommen, sind nur noch während des Studiums erlaubt. Unternehmen, die Jugendliche am Ende der Lehre unbefristet anstellen, sollen Steuerbegünstigungen erhalten.

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