Die Baselbieter Regierung muss bei zwei Sparmassnahmen für den Staatshaushalt vorerst zurückstecken. Dabei gehts um Einsparungen in der Kinder- und Jugendzahnpflege und bei den stationären Drogentherapien. Ihr Ziel einer Neuregelung gibt die Regierung indes nicht auf.
Sie verzichte darauf, die Vorlagen zu den beiden Sparmassnahmen an den Landrat weiterzuleiten, teilte die Regierung am Dienstag mit. Vorgesehen gewesen wären Teilrevisionen des Gesetzes über die Kinder- und Jugendzahnpflege sowie des Sozialhilfegesetzes im Bereich der stationären Drogentherapien.
Überwiegendes Nein in der Vernehmlassung
Beide Vorlagen hatte die Regierung im Rahmen des Sparpakets für den Staatshaushalt beschlossen und letzten Juli in die Vernehmlassung geschickt. Der Verzicht erfolge nun «aufgrund einer überwiegenden Ablehnung in der Vernehmlassung». Bemängelt worden sei insbesondere die rein finanzpolitische Motivation der geplanten Revisionen.
In der Kinder- und Jugendzahnpflege hätten die Beiträge von Kanton und Gemeinden an kieferorthopädische Behandlungen gestrichen werden sollen. Derzeit wenden die beiden Subventionsträger jährlich je etwa 1,5 Millionen Franken für die Kinder- und Jugendzahnpflege auf, wovon je rund 1 Million Franken auf die Kieferorthopädie entfallen.
Bei den stationären Drogentherapien wollte die Regierung den Verteilschlüssel für die bei Kanton und Gemeinden anfallenden Kosten ändern. Statt wie bisher 25 Prozent hätten die Gemeinden 40 Prozent übernehmen sollen. Zudem sollte die Bewilligungspraxis verschärft werden. Unter dem Strich hätte der Kanton so 540’000 Franken gespart; auf die Gemeinden wären 140’000 Franken mehr entfallen.
Statt einer Teil- nun eine Totalrevision
Trotz Verzichts auf die beiden Vorlagen lässt die Regierung ihre Bemühungen allerdings nicht fallen. So soll die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion nun eine Totalrevision des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes einleiten: Geprüft werden soll, ob und wie Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen in dem Bereich allenfalls auf Stufe der Gemeinden gebündelt werden könnten.
Gleichzeitig soll die Direktion eine Verordnungsänderung erarbeiten für einen teilweisen Aufgabenverzicht bei den kieferorthopädischen Leistungen: Der Katalog subventionswürdiger Leistungen in der Kieferorthopädie soll analog zur Praxis anderer Kantone angepasst werden, wie aus der Mitteilung hervorgeht.
Die Änderung des Kostenverteilschlüssels bei den stationären Drogentherapien wird zudem lediglich sistiert. Zuerst soll nun eine Auslegeordnung über alle noch geplanten direktionsübergreifenden Sparmassnahmen erstellt werden, die die Gemeinden betreffen. Dies sei von den Gemeinden verlangt worden und solle mehr Klarheit über das weitere Vorgehen bringen.