Die Basler Regierung will die Basler Kantonalbank (BKB) an die kürzere Leine nehmen: Nach der Vernehmlassung hat sie am Donnerstag ein neues Gesetz präsentiert, das die Aufsicht klärt und den Bankrat entpolitisiert. Das Parlament soll bei dessen Wahl nur noch eine Art Vetorecht haben.
Klarere gesetzliche Leitplanken für die Kantonalbank lägen nicht nur an Ereignissen wie der ASE-Betrugsaffäre, sagte Finanzdirektorin Eva Herzog vor den Medien, sondern seien auch ein allgemeiner Trend. Heute sei Wert auf Public Corporate Governance zu legen und seien Kantonsparlamentsvorstösse und neues Bundesrecht umzusetzen.
Insbesondere schliesst das neue Gesetz Mitglieder des Grossen Rates und der Regierung vom BKB-Bankrat aus. Dieser wird reduziert von 13 auf 7 bis 9 Mitglieder, von denen mindestens die Hälfte im Kanton wohnen sowie jedes Geschlecht mindestens einen Drittel ausmachen muss. Die Amtszeit wird neu auf 16 Jahre beschränkt.
Konsequentere Gewaltentrennung
Das Ziel der Entpolitisierung und der Professionalisierung des Bankrates legt für Herzog nahe, dass der Verwaltungsrat der Bank aus einer Hand gewählt wird und nicht von verschiedenen Stellen. So seien alle nötigen Eigenschaften und Qualifikationen in diesem Aufsichtsgremium sicherzustellen – besser als via Parteien.
Von den Parteien erwartet Herzog Widerstand bei der bevorstehenden Parlamentsdebatte im Frühling. Herzog besteht darauf, dass die Regierung die Instrumente für ihre Aufsichtsaufgaben kontrolliert. Ansonsten solle der Grosse Rat doch mit der Bankratswahl und der Strategievorgabe gleich selber die ganze Aufsicht übernehmen, wie in Zürich.
Diese alleinige Wahl durch die Regierung wurde in der Vernehmlassung kritisiert, wie auch die Wohnsitz- und die Geschlechterquote. Als Kompromissvorschlag gesteht die Regierung dem Parlament zu, ihren Wahlvorschlag en bloc abzusegnen oder abzulehnen. Das will laut Herzog auch die Finma akzeptieren, indes als zweitbeste Lösung. Behalten soll der Grosse Rat die Oberaufsicht über die Kantonalbank.
Die Regierung will weiter auch alleine die Eigentümerstrategie für die BKB definieren, was ebenfalls in der Vernehmlassung kritisiert wurde. Wäre stattdessen der hundertköpfige Grosse Rat beteiligt oder zuständig, müsste die Strategie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor der Konkurrenz allgemeiner formuliert sein, was ihre Wirkung reduzierte, sagte Herzog.
Da das neue Gesetz viel detaillierter ist als das alte, wisse das Parlament ja, wohin die Reise gehe. Die künftige Eigentümerstrategie mit Vierjahresperspektive – bisher gibt es sie gar nicht – könnte etwa Gewinnablieferung und Eigenkapitalquote vorgeben. Allenfalls könnte sich Herzog einen Parlamentsbeizug mit Geheimhaltungspflicht vorstellen.
Staatsgarantie bleibt samt Abgeltung dafür
Neu im Kantonalbankgesetz ist auch das Verbot von Ausland-Töchtern. Heute hat die BKB eine auf Guernsey, die sie aber schliesst. Geschäfte im Ausland bleiben erlaubt. Filialen in anderen Kantonen wie jene in Zürich sind für die Basler Regierung derzeit kein Problem.
An der Staatsgarantie hält die Regierung ebenso fest wie am Leistungsauftrag: der Befriedigung der Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung und Firmen. Auch die Praxis der Entschädigung für die Staatsgarantie wird beibehalten – diese Gewährsträgerabgeltung soll auch Marktverzerrungen beheben.
Konkret liefert die BKB seit 2005 in der Regel 30 Prozent des Bruttogewinns ab, maximal 40 Prozent des Betriebsergebnisses, mindestens aber 50 Mio. Franken im Jahr, dies alles sofern die Eigenkapitalquote über 160 Prozent liegt. Der Kanton wolle die Bank nicht ausbluten, sagte Herzog; auch dürfe nicht Gewinnmaximierung wie bei einer Grossbank BKB-Ziel sein.
Festgeschrieben werden ferner die vorsichtige Praxis der Kreditvergabe und die neue Weissgeldstrategie. Kommt die Vorlage im Grossen Rat durch, könnte das neue Kantonalbankgesetz im Sommer 2014 in Kraft treten, sofern ein Referendum ausbleibt.