Die Basler Innerstadt soll mit mehr automatischen Pollern vor verbotenem Verkehr geschützt werden. Die bisher einzige Polleranlage oberhalb des Spalenbergs hat sich gemäss der Basler Regierung im ersten Jahr erwartungsgemäss bewährt.
Bei der im Januar 2016 in Betrieb genommenen Pilotanlage am Spalenberg können Berechtigte zwei von fünf Pollern über Funk oder eine Bediensäule versenken. Die voll ausgefahren rund 60 Zentimeter hohen Poller «erzielten die gewünschte Wirkung und funktionierten weitgehend störungsfrei», wie die Regierung am Dienstag mitteilte.
Ein paar «Kinderkrankheiten» seien «rasch behoben» worden. Darum soll nun das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) einen Ratschlag für «einige wenige» weitere Poller-Standorte ausarbeiten. «Punktuell wird das Fahrverbot überdurchschnittlich oft missachtet» in der Innerstadt-Kernzone, begründet die Regierung ihren Auftrag.
Im Auge hat sie dabei die Fischmarkt/Stadthausgasse, Freie Strasse, und Rittergasse im Grossbasel sowie die Kasernenstrasse im Kleinbasel. Das BVD soll nun technische Abklärungen treffen und die Standorte präzise definieren.
Terrorprävention zu prüfen
Vielleicht bleibt es dann nicht bei Pollern: Ebenfalls klären soll das BVD zusammen mit dem Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) dabei, «ob und allenfalls wie mechanische Zufahrtssperren wirksam gegen Terrorismus eingesetzt werden» könnten.
Zum Investitionsvolumen ist nichts notiert. Der einjährige Pilotversuch am Spalenberg war auf insgesamt rund 136’000 Franken veranschlagt. Poller sind in vielen europäischen und Schweizer Städten seit Jahren etabliert.
Freie Fahrt für E-Bikes
Im Weiteren hat die Regierung veranlasst, dass die starke Elektrovelo-Kategorie die Innerstadt-Begegnungszonen befahren darf. Bisher durften solche E-Bikes nur durch die Begegnungszonen der Innerstadt fahren, wenn ihr Motor ausgeschaltet war. Dazu wird ab Ende April die Signalisation angepasst.
Auch für diese E-Bikes gilt dort wie für alle das Tempolimit von 20 km/h, wie die Regierung betont und zu Rücksicht aufruft. Bewähre sich diese Lockerung, gegen die sie sich im Parlament mit Verweis auf die Fussgängersicherheit ausgesprochen hatte (Anzug von LDP-Grossrat Heiner Vischer), in der Praxis nicht, wolle man diese wieder überprüfen.