Mit einer eigenen Verordnung will die Basler Regierung für mehr Abstellplätze für Velos und Mofas auf Privatarealen sorgen und somit auch das Velofahren fördern. Zudem will sie neu bis zu 80 Prozent der Kosten für das Entfernen von Sprayereien an privaten Liegenschaften übernehmen und ausführlich zur Topverdienersteuer-Initiative Stellung nehmen.
In Basel-Stadt sind Abstellplätze für Velos in Neubauten (und auch bei Umbauten) ab sofort Pflicht. Dies teilte die Basler Regierung am Dienstag mit. Beispielsweise muss für Wohnungen pro Zimmer ein Veloplatz bereit stehen, maximal jedoch vier.
Absicht der Regulierung ist, mit mehr privaten Veloplätzen bei Wohn- und Gewerbebauten den Druck auf die Allmend zu bremsen: Die Lastenteilung soll etwas gerechter werden.
Indes behält sich die Regierung in ihrer Verordnung Ausnahmen vor, «um eine unverhältnismässige Belastung von Privaten zu vermeiden.» Namentlich kann die Veloplatzpflicht entfallen oder reduziert werden, falls sonst bei einem Umbau im Parterre, der kommerziell attraktivsten Etage, «andere Nutzungen verdrängt würden».
Neue Verordnung für Sprayereien
Die Regierung hat am Dienstag zudem beschlossen, dass der Kanton neu bis zu 80 Prozent der Kosten für das Entfernen von Sprayereien an privaten Liegenschaften übernimmt. Die Regierung hat die entsprechende Verordnung rückwirkend auf Anfang Jahr angepasst. Bezahlten Liegenschaftsbesitzer bislang generell einen Beitrag von 100 Franken an Reinigungen, gilt die Pauschale neu nur noch für Arbeiten von bis zu 500 Franken.
Bei einem grösseren Sprayschaden erstattet der Kanton 80 Prozent der Kosten. Maximal werden 4000 Franken ausgerichtet. Insgesamt stellt die Regierung weiterhin 250’000 Franken pro Jahr für das Entfernen von Sprayereien an privaten Liegenschaften zur Verfügung. Bisher sah die Verordnung in der Regel eine Beteiligung des Kantons von 20 Prozent der Beseitigungskosten vor.
Verändert hat die Regierung im Weiteren den Ablauf für Entfernungen. Geschädigte beauftragen künftig selber einen Malerbetrieb oder einen Steinbearbeiter und reichen in der Folge die Abrechnung beim Tiefbauamt ein. Dieses behalte sich eine Ablehnung von Gesuchen vor.
Nicht weitergeführt wird eine Zusammenarbeit mit dem Basler Malermeisterverband. Im Rahmen der Aktion «Spray-out» nahm dieser bislang Meldungen entgegen und koordinierte die Arbeiten. Die Sprayerei-Verordnung war 1994 von der Regierung erlassen worden. Sie soll Hausbesitzer motivieren, ihre Liegenschaften möglichst rasch zu reinigen. Pro Jahr werden zwischen 400 und 500 Sprayereien an privaten Liegenschaften entfernt, wie bei der Stadtreinigung zu erfahren war. Die durchschnittlichen Kosten betragen zwischen 400 und 500 Franken.
Bericht zur Topverdienersteuer-Initiative
Im Weiteren hat die Regierung entschieden, sich vertieft mit der Initiative «Topverdienersteuer» der Juso zu befassen. Sie will das Volksbegehren deshalb nicht direkt dem Volk vorlegen, sondern es sich vom Grossen Rat zur Berichterstattung überweisen lassen. Die Regierung erachtet das Volksbegehren als rechtlich zulässig.
In ihrem Bericht wolle sie sich mit verschiedenen Aspekten der Initiative befassen. Sie verwies namentlich auf die Steuerbelastung, die Steuergerechtigkeit, das Steueraufkommen und die Standortattraktivität des Kantons.
Die im Oktober 2016 mit 3095 Unterschriften eingereichte Initiative verlangt, dass Jahreseinkommen ab 200’000 Franken neu mit 28 Prozent statt wie bisher mit 26 Prozent besteuert werden. Einkommen ab 300’000 Franken sollen mit 29 Prozent besteuert werden. Nach Schätzungen der Juso könnte der Kanton Basel-Stadt damit über zehn Millionen Franken mehr Steuern einnehmen.