Nach Vorwürfen gegen zwei Kadermitarbeiter der Luzerner Polizei wegen körperlicher Gewalt und sexueller Nötigung hat Justizdirektorin Yvonne Schärli die Eröffnung einer neuen Administrativuntersuchung angekündigt. Dem Polizeikommandanten spricht sie weiter ihr Vertrauen aus.
Schärli sei zum Schluss gekommen, dass es für das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit der Luzerner Polizei unabdingbar sei, den Fall nochmals administrativ zu untersuchen, teilte die Luzerner Justizdirektion am Donnerstagabend mit. Die Führung übernimmt die Justizdirektorin selbst. Für die eigentliche Untersuchung wird sie eine externe, ausserkantonale Person beauftragen.
Zudem hat Schärli veranlasst, dass der Mitarbeiter, der seine Freundin verprügelt haben soll, vom Dienst suspendiert wird. Die ausserordentliche Situation, in der sich der betroffene Mitarbeiter befinde und die Tragweite des Vorfalls hätten sie zu diesem Schritt bewogen, heisst es in der Mitteilung.
Bereits am Donnerstagmorgen hatte die Luzerner Justizdirektion auf die Polizei-Affäre reagiert und ihre Offenheit für eine Untersuchung durch die Aufsichtskommission oder durch andere Stellen gezeigt. Dabei sprach sie auch dem Polizeikommandanten das Vertrauen aus. Dieses sei im Moment gegeben, wurde Schärli in der Mitteilung zitiert.
Die Polizei geniesse in der Öffentlichkeit eine hohe Wertschätzung. Die Regierungsrätin erwarte vom Kommandanten sowie den übrigen Mitgliedern der Geschäftsleitung der Polizei ein klares Bekenntnis zur Zusammenarbeit und Führungsverantwortung, hiess es im Communiqué.
Freundin verprügelt
Die «Rundschau» des Schweizer Fernsehens berichtete am Mittwoch, ein Kaderpolizist solle 2010 an Heiligabend seine Freundin verprügelt haben. 14 Monate später sei er befördert worden. Schon länger war zudem bekannt, dass ein weiterer Kadermann der Luzerner Polizei 2012 eine ihm unterstellte Mitarbeiterin sexuell genötigt haben soll.
Die Vorfälle seien absolut unerfreulich und tragisch, sagte Regierungsrätin Schärli gegenüber der «Rundschau». Beide Fälle sind laut Justizdepartement von der Staatsanwaltschaft bearbeitet worden. Es kam zu keinen Verurteilungen.
Im Fall des prügelnden Polizisten verzichtete das Opfer auf eine Anzeige. Ein Administrativverfahren kam zum Schluss, dass keine personalrechtlichen Verfahren nötig sind. Der Fall wurde departementsintern von einem Mitarbeiter des Rechtsdienstes untersucht.
Versetzung angeordnet
Im Fall der mutmasslichen sexuellen Nötigung hatte Schärli eine Versetzung angeordnet. Die beiden Betroffenen Polizeimitarbeiter einigten sich in einem Vergleich. Der beschuldigte Kadermitarbeiter ist seit dem Vorfall krank geschrieben. Die Administrativuntersuchung zu diesem Fall ist noch am Laufen.
Die achtköpfige Geschäftsleitung der Polizei werde die Fälle nochmal anschauen, sagte auch Polizeikommandant Beat Hensler auf Anfrage gegenüber der Nachrichtenagentur sda am Donnerstagmorgen. Ob der Schritt für die Betroffenen im Nachhinein Konsequenzen habe oder einfach Lehren für die Zukunft gezogen würden, könne er noch nicht sagen, sagte Hensler.
Der Polizeikommandant äusserte sich ebenfalls offen gegenüber einer Untersuchung durch das Parlament. Ob es eine solche geben solle, sei jedoch nicht an ihm zu entscheiden, sagte Hensler. Auf jeden Fall werde man in der Geschäftsleitung diskutieren, wie man mit solchen Fällen in Zukunft umgehe, sagte Hensler weiter.