Der Bund und die reichen Kantone sollen in den nächsten Jahren weniger an die armen Kantone zahlen. Dies schlägt der Bundesrat vor. Er will die Grundbeiträge beim Finanzausgleich senken. Änderungen am System, wie sie die Geberkantone gefordert hatten, lehnt er dagegen ab.
Mit dem Finanzausgleich werden die kantonalen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit ausgeglichen. Alle vier Jahre legt der Bundesrat einen Bericht über die Wirksamkeit des Ausgleichs vor. Dieser soll dazu dienen, die Grundbeiträge für die nächsten vier Jahre festzulegen.
Der am Freitag veröffentlichte Bericht über die letzten Jahre kommt zum Schluss, dass die meisten Ziele erfüllt wurden. Mehr als erfüllt wurde das Ziel, allen Kantonen eine minimale Ausstattung an finanziellen Mitteln zu gewährleisten.
Gemäss diesem Ziel sollten alle Kantone auf eine minimale Pro-Kopf-Ausstattung mit Eigenmitteln von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts kommen. Dieses Ziel wurde übertroffen: Der Kanton Uri als ärmster Kanton kam auf 87 Prozent.
Weniger Mittel nötig
Der Bundesrat beantragt deshalb nun dem Parlament, die Grundbeiträge im Ressourcenausgleich zu reduzieren. Weil die Unterschiede zwischen den Kantonen abgenommen haben, ist aus seiner Sicht künftig weniger Geld nötig, damit alle Kantone auf die Mindestausstattung kommen.
Aus heutiger Sicht sollen die reichen Kantone in den Jahren 2016 bis 2019 rund 110 Millionen Franken pro Jahr weniger zahlen müssen. Der Bund müsste rund 160 Millionen Franken weniger zahlen. Das genaue Ausmass der Kürzung soll bestimmt werden, wenn die Finanzausgleichszahlen 2015 vorliegen.
Die Reduktion betrifft die Beträge des Ressourcenausgleichs, in den am meisten Mittel fliessen. Für das Jahr 2014 hat der Bund 2,22 Milliarden Franken in diesen Topf einbezahlt. Die reichen Kantone steuerten rund 1,51 Milliarden bei.
Nicht mehr Geld für Städte
Daneben gibt es den Lastenausgleich des Bundes – zum einen den geografisch-topografischen für die Bergkantone, zum anderen den soziodemografischen für Kantone mit grossen Städten und Agglomerationen, die wegen der Bevölkerungsstruktur besondere Lasten tragen müssen. In diese beiden Töpfe sollen nach dem Willen des Bundesrates weiterhin gleich viele Gelder fliessen.
Zwar werden so die Lasten der Bergkantone zu einem viel grösseren Prozentsatz ausgeglichen als jene der Kantone mit Städten, wie auch der jüngste Wirksamkeitsbericht zeigt. Der Bundesrat will dennoch nichts daran ändern. Aus seiner Sicht war dies politisch gewollt, als die Regel festgelegt wurde.
Vorschläge der Geberkantone abgelehnt
Generell will der Bundesrat nicht am Mechanismus des Finanzausgleichs schrauben. Er lehnt entsprechende Forderungen der Geberkantone ab. Die Bundesverwaltung hatte die Vorschläge im Detail geprüft und war zum Schluss gekommen, dass sie nicht zu den gewünschten Effekten führen würden, wie Serge Gaillard, der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, vor den Medien darlegte.
Die Geberkantone hatten unter anderem Massnahmen vorgeschlagen, die aus ihrer Sicht dazu führen würden, dass ressourcenschwache Kantone mehr Anreize haben, sich zu verbessern. Kritisiert hatten die Geberkantone auch die „Solidarhaftung“. Sinkt die Finanzkraft eines reichen Kantons, müssen die anderen reichen Kantone dies ausgleichen. Mit dem System, das die Geberkantone vorschlagen, würden die armen Kantone stärker haften.