Religionsrat: Afghaninnen sollen nicht mit Männern zusammenarbeiten

Der Religionsrat in Afghanistan will die in der Verfassung verbrieften Frauenrechte weiter einschränken: Der Ulema-Rat schlug der Regierung vor, Frauen zu untersagen, ohne enge männliche Verwandte öffentliche Transportmittel zu nutzen.

Verhüllte Frauen in Kabul (Archiv) (Bild: sda)

Der Religionsrat in Afghanistan will die in der Verfassung verbrieften Frauenrechte weiter einschränken: Der Ulema-Rat schlug der Regierung vor, Frauen zu untersagen, ohne enge männliche Verwandte öffentliche Transportmittel zu nutzen.

Frauen sollten zudem nicht mehr in gemischten Büros mit Männern zusammenarbeiten dürfen, die nicht der unmittelbaren Familie angehörten. Diese Vorschläge habe der Religionsrat der Regierung von Präsident Hamid Karsai am vergangenen Freitag unterbreitet, sagte Ratsmitglied Maulawi Chalikdad am Montag.

„Wir sollten akzeptieren, dass dies eine islamische Gesellschaft ist, die sich von einer nicht-islamischen Gesellschaft unterscheidet“, sagte Chalikdad. Was der Koran verbiete, könne nicht erlaubt sein.

Die vom mächtigen Ulema-Rat angestrebten Verbote wecken Erinnerungen an das Ende 2001 gestürzte Taliban-Regime, das Frauen untersagte, ohne männliche Verwandte das Haus zu verlassen.

Religiöse Kräfte versuchen seit längerem, Frauenrechte in Afghanistan wieder zurückzudrehen. Im vergangenen Monat hatte das Informationsministerium in Kabul staatliche und private Sender dazu aufgefordert, ihre Fernsehmoderatorinnen dazu anzuhalten, künftig Kopftücher zu tragen.

In Artikel 22 der Verfassung heisst es: „Die Bürger Afghanistans, sowohl Frauen als auch Männer, haben vor dem Gesetz gleiche Rechte und Pflichten.“ In Artikel 3 ist allerdings auch geregelt: „In Afghanistan darf kein Gesetz dem Glauben und den Bestimmungen der heiligen Religion des Islam widersprechen.“

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