Die Gemeinde Kleinlützel SO im Bezirk Thierstein darf wieder selber über ihre Finanzen bestimmen. Weil die Gemeinde an der Grenze zu Frankreich trotz tiefroten Zahlen die Steuern nicht erhöhen wollte, hatte ihr der Kanton Solothurn vor drei Jahren die Finanzhoheit entzogen.
Kleinlützel weise in der Rechnung 2013 erstmals seit neun Jahren wieder ein Eigenkapital auf, teilte die Solothurner Staatskanzlei am Dienstag mit. Damit könne das Verfahren des Kantons aufgehoben werden.
Das aufsichtsrechtliche Verfahren gegen die Einwohnergemeinde war im Mai 2011 eröffnet worden. Die Gemeinde wurde aufgefordert, den Bilanzfehlbetrag von damals über 900’000 Franken im Steuerhaushalt bis spätestens im Jahre 2014 vollständig zu beseitigen.
Gleichzeitig wurde der Steuerfuss für das Jahr 2011 vom Regierungsrat von 135 auf 145 erhöht. Damit wies Kleinlützel den kantonsweit höchsten Steuerfuss auf.
Die Einleitung des Verfahrens war angeordnet worden, weil die Gemeindeversammlung den Antrag des Gemeinderates, den Steuerfuss zu erhöhen, mehrere Male abgelehnt hatte.
Der Bilanzfehlbetrag konnte dank der Steuererhöhung und positiven Auswirkungen des Finanzausgleichs innert Kürze beseitigt und ein Eigenkapital von über 200‘000 Franken gebildet werden. Damit konnte die Sanierung der Finanzen vor dem vom Solothurner Regierungsrat gesetzten Termin abgeschlossen werden.
Das Gebiet der Gemeinde Kleinlützel bildet eine durch das basellandschaftliche Laufental vom restlichen Solothurner Kantonsgebiet abgetrennte Exklave am Ufer des Flüsschen Lütze. Die Gemeinde hat rund 1250 Einwohner.