Renzi will Kündigungsschutz in Italien lockern

In seinem Bemühen um mehr Beschäftigung will Italiens Regierungschef Matteo Renzi den Kündigungsschutz lockern. Dabei scheut er sich nicht davor, zu den Gewerkschaften auf Konfrontationskurs zu gehen.

Italiens Regierungschef Matteo Renzi ist angetreten, um den Arbeitsmarkt umzukrempeln – viel passiert ist bislang allerdings nicht. (Bild: sda)

In seinem Bemühen um mehr Beschäftigung will Italiens Regierungschef Matteo Renzi den Kündigungsschutz lockern. Dabei scheut er sich nicht davor, zu den Gewerkschaften auf Konfrontationskurs zu gehen.

«Wir müssen neue Jobs schaffen und das Arbeitsstatut aus den Siebziger Jahren neu schreiben. Er muss für die Zukunft passen und darf nicht länger der Vergangenheit angehören», erklärte Renzi am Donnerstag. Er will sich dabei für eine Reform des Artikels 18 des Arbeitsstatuts einsetzen, der den Italienern Kündigungsschutz in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten garantiert.

Wegen des strengen Kündigungsschutzes würden Unternehmen in Italien wenig Personal unbefristet einstellen, sagen Wirtschaftsexperten. Renzi sagte, dass der Artikel 18 in Italien ein «Tabuthema» sei, an dem gerüttelt werden müsse, um die Beschäftigung wieder anzukurbeln.

Mehrere Vorgänger Renzis – zuletzt Ex-Premier Mario Monti – hatten sich um eine Lockerung des Kündigungsschutzes bemüht, waren jedoch am zähen Widerstand der Gewerkschaften gescheitert.

Spitzenpolitiker von Renzis Demokratischer Partei (PD) und der Linkspartei SEL sprachen sich offen gegen die Abschaffung des Artikel 18 aus. Demnach ist die Kündigung eines Arbeitnehmers nach Beendigung der Probezeit nur aus einem wichtigen Grund oder gerechtfertigten Anlass zulässig. Viele Unternehmer erachten diesen Kündigungsschutz als überzogen.

Renzi hat vor wenigen Monaten eine Arbeitsmarktreform verabschiedet. Damit hofft er die Beschäftigung im Land in Bewegung zu bringen. Die Arbeitslosigkeit liegt bei über 12 Prozent. Dramatisch ist in Italien das Problem der Jugendarbeitslosigkeit, die über 42 Prozent beträgt.

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