Die Bündner Regierung hat eine Nachzählung der kantonalen Abstimmung vom letzten Sonntag über die hauchdünn angenommene Volksinitiative gegen die Kohlekraft angeordnet. Dazu muss das Stimmmaterial aus den 158 Gemeinden zur Standeskanzlei nach Chur transportiert werden.
Vertreter des Initiativkomitees haben die Möglichkeit, der Nachzählung beizuwohnen, wie die Bündner Regierung am Dienstag mitteilte. Die Zählung erfolgt von Amtes wegen aufgrund des Gesetzes über die politischen Rechte.
Gemäss Gesetz muss nachgezählt werden, wenn beim Gesamtergebnis einer Abstimmung die Differenz zwischen den Ja- und Nein-Stimmen weniger als 0,3 Prozent der gültigen Stimmzettel beträgt. Diese Differenz betrug am Sonntag bei der Stichfrage 124 Stimmen, bei einem Schwellenwert von 147 Stimmen.
Angenommen worden sind sowohl die kantonale Volksinitiative «Ja zu sauberem Strom ohne Kohlekraft» mit 56 Prozent als auch der Gegenvorschlag des Grossen Rates, «Keine neuen Investitionen in Kohlekraftwerke, sofern der CO2-Ausstoss nicht wesentlich reduziert werden kann», mit einer Mehrheit von 60 Prozent.
Die Initiative zwingt den Bündner Stromkonzern Repower, aus dem Projekt eines Kohlekraftwerks im süditalienischen Saline Joniche auszusteigen. Der Gegenvorschlag würde den Bau des Kraftwerkes erlauben.
Nachgezählt und nochmals abgestimmt
Nachzählungen sind in Graubünden gar nicht so selten. Letztmals auf diese Weise überprüft wurde das Abstimmungsresultat vom März vergangenen Jahres über das neue kantonale Verwaltungszentrum «Sinergia» in Chur. Das Ergebnis der Volksabstimmung wurde bestätigt, allerdings mit einer anderen Stimmenzahl.
Wesentlich verzwickter war die Lage 2003 bei der Änderung des Wahlsystems des Grossen Rates. In der ersten Auszählung der Volksabstimmung kam eine knappe Mehrheit von 12 Stimmen für das Proporzsystem zu Stande. Bei der Nachzählung kippte das Ergebnis mit einer Differenz von 24 Stimmen zu Gunsten des Majorzverfahrens. Schliesslich wurde die ganze Abstimmung wiederholt und der Majorz bestätigt.