Mit einem Entwurf zur Totalrevision des Taxigesetzes will die Basler Regierung die Qualität des Taxigewerbes verbessern. Griffiger reglementiert werden sollen die Bestimmungen über die Bewilligungserteilung und den Bewilligungsentzug.
Neu werde bei Taxifahrern der Leumund erfasst, teilte das Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD) am Montag mit. Ausserdem müssen die Fahrer Vorgaben erfüllen bezüglich Kenntnissen der deutschen Sprache und der Stadt. Die Fahrbewilligungen sollen zudem nur solange Gültigkeit haben, wie sie tatsächlich genutzt werden.
Taxibetriebsbewilligungen sollen limitiert und zeitlich begrenzt werden. Künftig muss auch für den Betrieb einer Einsatzzentrale eine Bewilligung eingeholt werden, heisst es in der Mitteilung weiter.
Hürden werden höher
Mit der Totalrevision des Taxigesetzes werde «ein doppelter, aber jeweils entgegen gesetzter Handlungsbedarf aufgenommen». Zwar verlange das übergeordnete Recht einen Abbau von Markteintrittshürden, hingegen würden Qualitätsprobleme im Basler Taxigewerbe genau danach rufen. Deshalb würden Lizenzen beschränkt werden müssen.
Das neue Taxigesetz müsse einen grösseren Spagat als bisher besser meistern. Die Gesetzesrevision sei nötig geworden, weil das bisherige Gesetz aus dem Jahre 1996 gegen die Vorgaben des Binnenmarktgesetzes und des Freizügigkeitsabkommens mit der EU verstosse. Die Vernehmlassung dauert bis Ende September.