Die neuseeländische Polizei muss alle beim Internet-Unternehmer Kim Schmitz beschlagnahmten Daten wieder herausgeben, die nicht direkt etwas mit den US-Ermittlungen gegen ihn zu tun haben. Das ordnete Richterin Helen Winkelmann vom Obersten Gericht Neuseelands an.
Die Durchsuchung von Schmitz‘ Anwesen im Januar 2012 war einem Urteil zufolge illegal, der US-Haftbefehl gegen Schmitz reichte dafür als Rechtfertigung nicht aus. Der Internet-Unternehmer, der sich selbst inzwischen «Kim Dotcom» nennt, war am 20. Januar 2012 in seinem Haus in Auckland verhaftet worden, ist aber wieder auf freiem Fuss.
Die USA werfen ihm vor, er habe mit seinem Unternehmen Megaupload von der Verbreitung illegaler Raubkopien profitiert. Für August ist eine Anhörung zu der Frage geplant, ob Schmitz an die USA ausgeliefert werden darf. Diese wurde aber bereits zweimal verschoben.
Richterin Winkelmann ordnete nun an, dass die Polizei die beschlagnahmten Daten sichten und sortieren muss. Das für das Verfahren irrelevante Material müsse Schmitz zurückbekommen; von dem an die US-Polizei FBI gesandten Material müsse er Kopien bekommen. Die Polizei hatte sich gegen diese «langwierige und teure» Arbeit gewehrt – vergeblich.