Die Einführung einer fixen Obergrenze für Ergänzungsleistungen (EL) in Baselbieter Alters- und Pflegeheimen hat in der Finanzkommission (Fiko) des Landrates Diskussionen ausgelöst. Zu reden gab die Begrenzung der Zusatzbeiträge für Tagestaxen über der EL-Limite.
Mit einer pauschalen EL-Limite für Pflegeheim-Bewohnende von künftig maximal 170 Franken pro Tag und Person will die Regierung die Kosten dämpfen. EL bis 170 Franken sollen wie bisher die 86 Gemeinden solidarisch nach Einwohnerzahl finanzieren. Mehrkosten soll jene Gemeinde tragen, wo die Betreffenden vor Heimeintritt niedergelassen waren – sie hat auch die Verantwortung für den jeweiligen Fall.
So soll der Druck auf die Gemeinden steigen, kostendämpfend auf ihre Pflegeheime einzuwirken. Die EL-Obergrenze – die alle anderen Kantone schon haben – gilt nur für die Betreuungs- und Unterbringungskosten, nicht aber für die Pflegekosten. Die Baselbieter Pflegeheimtarife sind laut Vorlage die landesweit zweithöchsten.
Etappierung
Gemäss dem am Mittwoch publizierten Fiko-Bericht soll nun aber die 170 Franken-EL-Limite nicht sofort gelten: Beim geplanten Inkrafttreten des Gesetzes 2018 soll sie zunächst 200 Franken betragen und dann drei Jahre jeweils um 10 Franken sinken, auf 170 Franken ab 2021.
Manche Tagestaxen liegen über der EL-Obergrenze; die Differenz sollen Zusatzbeiträge decken. Diese Zusatzbeiträge sollen – sofern ausreichende regionale Heimplätze vorhanden sind – bei Aufenthalten in ausserkommunalen Häusern ebenfalls begrenzt werden können.
In der Fiko wurde kritisiert, dass diese Begrenzungsmöglichkeit von einer Leistungsvereinbarung (LV) abhängig sein soll. Argumentiert wurde unter anderem mit der Zusammenarbeit der Gemeinden in den künftigen Versorgungsregionen. Manche Gemeinden hätten LV nur mit einem oder zwei Heimen, und diese seien oft voll. So hätten diese keinen Einfluss auf die Kosten anderswo, oder neue LV würden nötig.
Die Fiko sprach sich daher mehrheitlich für die Entkoppelung von Leistungsvereinbarung und Begrenzung der Zusatzbeiträge aus: Gemeinden sollen letztere generell begrenzen dürfen. Die Gemeinden sollen dabei mit der Festsetzung genügend hoher Limiten dafür sorgen, dass niemand im Alter aus dem gewohnten Umfeld gerissen wird.
Bei der Beratung der Vorlage in der Fiko wurde im Übrigen die Vergleichbarkeit der Kostenbasis der Heime angezweifelt, unter anderem wegen unterschiedlicher Bodenpreise respektive zur Verfügung gestelltem Bauland. Der Kanton arbeitet daran, wie dem Fiko-Bericht weiter zu entnehmen ist, auch im Hinblick auf die Abschreibungen.