Die Risiken einer Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen sind laut der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) weiterhin ungeklärt. Das Gremium plädiert deshalb für Vorsicht im Umgang mit Gentech-Pflanzen.
In zwei Jahren läuft das Moratorium für den kommerziellen Anbau von Gentech-Pflanzen aus. Wird es nicht verlängert, können Schweizer Bauern danach gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen. In einem am Montag veröffentlichten Bericht diskutiert die EKAH die ethischen Anforderungen, die solche Freisetzungen zu erfüllen hätten.
Für eine Beurteilung, ob das Moratorium weitergeführt werden sollte oder nicht, sei es noch zu früh, sagte Kommissionspräsident Klaus Peter Rippe vor den Medien in Bern. Unter anderem fehlten noch die Resultate des Nationalen Forschungsprogramms „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“ (NFP 59).
„Unerwartete Auswirkungen“
Für die EKAH ist aber klar, dass die Freisetzung von Gentech-Pflanzen Risiken birgt. „Daran ändert auch nichts, dass gentechnisch veränderte Organismen weltweit bereits angebaut werden – und dass dabei bisher nichts geschehen ist“, sagte Rippe. Welche Risiken bestehen, und wie sie zu bewerten sind, ist aber umstritten.
Die Kommission gehe davon aus, dass eine Gentech-Pflanze stets unerwartete Auswirkungen haben könne, sagte EKAH-Mitglied Martine Jotterand. Sie abschliessend als „sicher“ oder „nicht sicher“ zu beurteilen, sei nie möglich. Es müssten deshalb immer Angaben über das Risiko gemacht werden, also über die Eintretenswahrscheinlichkeit eines Schadens.
Das Wissen über diese Risiken sei noch immer unvollständig, sagte EKAH-Mitglied Georg Pfleiderer. Für die Mehrheit der Kommission heisse das nicht, dass diese Pflanzen sicher nie in Umlauf gebracht werden dürften. Aber es bedeute, dass momentan noch keine abschliessende Risiko-Abschätzung möglich sei.
Stufenweise freigeben
Nur wenn die Risiken eingeschätzt werden könnten und soweit sie für Dritte zumutbar seien, dürften Gentech-Pflanzen freigesetzt werden, urteilt die EKAH. Deshalb dürfe – wie im Gesetz vorgeschrieben – nur schrittweise vorgegangen werden. Das heisst: Die Pflanzen müssen zuerst im Labor geprüft werden.
Erst wenn sich die Risiken als tragbar erweisen, sind in einem nächsten Schritt kontrollierte Freisetzungsversuche erlaubt – und danach allenfalls ein kommerzieller Anbau. Zudem müsse eine Anbaubewilligung immer mit Vorbehalt gelten, sagte Pfleiderer. Mit Monitorings gelte es sicherzustellen, dass unerwünschte Folgen rasch erkannt würden.