Rolf Erb leidet laut Anwalt unter schlechtem Ruf

Seit zehn Jahren steht Rolf Erb wegen der Erb-Pleite und dem Strafverfahren im Fokus der Öffentlichkeit. Deshalb forderte sein Anwalt für den 62-Jährigen nun eine «angemessene Genugtuung» vom Staat.

Angeklagter Rolf Erb (l.) mit Anwalt (Bild: sda)

Seit zehn Jahren steht Rolf Erb wegen der Erb-Pleite und dem Strafverfahren im Fokus der Öffentlichkeit. Deshalb forderte sein Anwalt für den 62-Jährigen nun eine «angemessene Genugtuung» vom Staat.

Sein Mandant sei einer ständigen Medienhetze ausgesetzt und leide unter der langen Untersuchung, sagte der Anwalt am Mittwoch vor dem Zürcher Obergericht. Der Anwalt bezeichnete Erb als «in seinem persönlichen und beruflichen Ansehen schwer beeinträchtigt.»

Eine Auswirkung des ramponierten Rufes erzählte Erb in einer Befragung vom Montag gleich selber: Seine Charter-Fluggesellschaft First Wing, mit der er nach dem Zusammenbruch der Erb-Gruppe eine neue Zukunft aufbauen wollte, ging Bankrott, bevor sie abheben konnte.

Die Aktionäre hätten sich aufgrund des Strafverfahrens von ihm abgewandt, sagte er. Gemäss Angaben der Staatsanwaltschaft soll Erb jedoch einen grossen Teil des Aktienkapitals verspekuliert haben. Offenbar handelte es sich dabei um jenes Vermögen, das er kurz vor dem Erb-Kollaps seinen damals zehn Monate alten Zwillingssöhnen geschenkt hatte und so ins Trockene gebracht haben soll.

Zusätzlich zu einer Genugtuung fordert Erb, dass ihm die Kosten für das private Gutachten zurückerstattet werden. In diesem mehrere hundert Seiten dicken Werk erklären Experten, weshalb die Erb-Gruppe bis zuletzt gar nicht überschuldet war und dass in der Erb-Gruppe alles seine Rechtmässigkeit hatte. Die Staatsanwältin bezeichnete es «gekauftes Gefälligkeitsgutachten».

Bruder Christian will sein Vermögen zurück

Thema war am Mittwoch auch Christian Erb, der jüngere Bruder von Rolf Erb. Auch gegen ihn wurde nach dem Zusammenbruch der Erb-Gruppe ermittelt. Die Untersuchung wurde zwar eingestellt, Christian Erb musste aber einen Viertel der Ermittlungskosten übernehmen. Sein Anteil am Familienbesitz gehört bis heute zur Konkursmasse.

«Christian Erb hat erwiesenermassen nichts Unrechtes getan», sagte sein Anwalt. Es gebe somit auch keinen Grund, sein Vermögen einzufrieren. Sein Anteil müsse aus der Konkursmasse gelöst werden. Christian Erb, ein ehemaliger Diskus-Olympionike, der seit 1994 wegen eines Autounfalles im Rollstuhl sitzt, ist Verwaltungsratspräsident der Schlosshof Immobilien AG.

Diese Firma besitzt zahlreiche Liegenschaften, darunter etwa das sanierungsbedürftige Zentrum Töss in Winterthur, ein Hochhaus mit Hotelbetrieb. Weil die Zürcher Justiz das Vermögen des jüngeren Erb-Bruders bisher nicht aus der Konkursmasse lösen wollte, reichte sein Anwalt das Begehren bereits auch beim Bundesgericht ein. Dort ist der Fall nun seit Februar hängig.

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