Das Zürcher Obergericht hat die Strafen gegen die brutalen Roma-Zuhälter deutlich verschärft. Der sadistische Haupttäter, der heute 43 Jahre alt ist, muss für 14 Jahre hinter Gitter und wird zudem verwahrt. Ein zweiter Täter erhält sieben Jahre Freiheitsentzug.
Im Herbst 2010 hatte das Bezirksgericht Zürich den Haupttäter und drei Landsleute wegen Menschenhandels, Förderung der Prostitution, Abtreibung und weiteren Delikten verurteilt. Der Haupttäter erhielt zehn Jahre Freiheitsentzug und zusätzlich Verwahrung. Der zweite Bandenchef wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Beide Seiten legten Berufung gegen das Urteil ein.
Im Mittelpunkt der Verhandlung vor Obergericht stand der Boss der Bande. Der aus Ungarn stammende Schwerkriminelle wurde in sechs Fällen wegen Menschenhandels für schuldig befunden. Er hatte zwischen Ende 2007 und 2008 mehrere junge Landsfrauen am Zürcher Sihlquai zur Prostitution gezwungen und brutal gequält. Einer Schwangeren trat er so lange in den Bauch, bis sie ihr Ungeborenes verlor.
Aufgrund des sehr schweren Verschuldens erhöhte das Obergericht trotz einiger Teilfreisprüche die erstinstanzliche Strafe deutlich von zehn auf 14 Jahre. Der Gerichtsvorsitzende verglich die Taten des Zuhälters mit einem Tötungsdelikt. So habe eine der jungen Frauen aufgrund der Qualen faktisch einen Seelentod erlitten.
Bei der Frage der Verwahrung stützten sich die Oberrichter auf ein psychiatrisches Gutachten. Dieses bescheinigte dem Haupttäter eine schwere Persönlichkeitsstörung. Er sei kaum therapierbar und das Rückfallrisiko sei sehr gross. Die Oberrichter bestätigten die bereits vom Bezirksgericht Zürich ausgesprochene Verwahrung einstimmig.
Brutal und menschenverachtend
Der Oberrichter bezeichnete die Taten aller Beschuldigten als menschenverachtend, brutal, egoistisch und teils sadistisch. Die Täter hätten die Frauen als minderwertige Ware betrachtet und zu Geldmaschinen degradiert. Zudem hätten sie Macht und Stärke demonstriert, um über die Geschädigten sexuell frei zu verfügen. Daher wurden auch die Strafen gegen die Mittäter erhöht.
Der heute 42-jährige Vize-Chef erhielt sieben statt sechs Jahre Freiheitsentzug. Die zwei weiteren, bereits nach Ungarn ausgeschafften Mitläufer, wurden ebenfalls verurteilt. Der eine kassierte neu vier Jahre Freiheitsentzug. Das Bezirksgericht hatte ihn noch mit 28 Monaten bestraft. Der andere kam mit 18 Monaten bedingt davon.
Der Haupttäter wurde ausserdem verpflichtet, fünf geschädigten Frauen insgesamt 135’000 Franken Schmerzensgeld zu bezahlen. Das Hauptopfer soll davon 50’000 Franken erhalten. Zudem müssen die Angeschuldigten einen Grossteil der Verfahrenskosten tragen. Alleine die Kosten des Berufungsverfahrens beliefen sich auf 10’000 Franken.