Rotes Kreuz fordert besseren Schutz von medizinischem Personal

Konflikten fällt zunehmend auch medizinisches Personal zum Opfer. Die in Genf zu Ende gegangene Rot-Kreuz-Konferenz forderte deshalb, die Staaten dazu auf, alles zu tun, um in Konflikten medizinisches Personal zu schützen. Seit 2008 wurden 650 Gewaltakte gegen Ärzte, Pflegepersonal und Spitäler registriert.

Mitarbeitende des Roten Kreuzes geraten immer öfter in Lebensgefahr (Symbolbild) (Bild: sda)

Konflikten fällt zunehmend auch medizinisches Personal zum Opfer. Die in Genf zu Ende gegangene Rot-Kreuz-Konferenz forderte deshalb, die Staaten dazu auf, alles zu tun, um in Konflikten medizinisches Personal zu schützen. Seit 2008 wurden 650 Gewaltakte gegen Ärzte, Pflegepersonal und Spitäler registriert.

Ein während der Konferenz vorgestellter Bericht listet 16 Länder auf, in denen es zu solchen Gewaltakten kam. Aufgezählt wurden Bombardierungen oder Blockaden von Spitälern, Schüsse auf Rettungswagen oder die Tötung oder Ausweisung von medizinischem Personal. Zudem zeigt der Bericht Fälle auf, bei denen Kranke oder Verletzte nicht behandelt oder gar von Dritten getötet wurden.

Die Gewalt bereitet dem Präsidenten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), Jakob Kellenberger, Sorgen, wie er am Donnerstag zum Ende der viertägigen Konferenz vor den Medien erklärte. Er verwies dabei auf Fälle in Syrien und in Afghanistan.

In der von den Konferenz verabschiedeten Resolution würden alle Staaten aufgefordert, das „Maximum“ zu tun, um medizinisches Personal zu schützen, sagte er.

Kriegsvölkerrecht stärken

Thema der Konferenz war auch das humanitäre Völkerrecht. Die Teilnehmer beauftragten das IKRK, binnen vier Jahren einen Aktionsplan auszuarbeiten, um dem Völkerrecht mehr Geltung zu verschaffen. Die Schweiz wurde dazu aufgerufen, dabei mit dem IKRK zusammenzuarbeiten.

In der Resolution wird das IKRK auch aufgefordert, im Aktionsplan darzulegen, wie schwere Verstösse der Genfer Konventionen künftig verhindert werden können.

Das humanitäre Völkerrecht gilt in Kriegen und bewaffneten Konflikten. Ein Grundpfeiler sind die vier Genfer Konventionen mit ihren Zusatzprotokollen. Sie regeln den Schutz von Menschen, die nicht oder nicht mehr an Konflikten teilnehmen – Gefangene, Zivilisten oder Verletzte.

Der Aktionsplan soll bis zur nächsten Rot-Kreuz-Konferenz 2015 vorliegen. Die Ausarbeitung eines neuen Zusatzprotokolls der Genfer Konventionen steht derzeit aber nicht auf der Agenda des IKRK, wie Kellenberger eingestand. Der Zeitpunkt für ein grosses Projekt sei nicht „ideal“, sagte er.

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