Rückerstattung an Baselbieter Heimbewohner einen Schritt weiter

Die Nachzahlung an Bewohnerinnen und Bewohner von Baselbieter Alters- und Pflegeheimen für das Jahr 2011 ist einen Schritt weiter: Die Regierung hat die nötige Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung gegeben. Sie schlägt dabei vor, die erwarteten Kosten von 5,5 Millionen Franken zwischen Kanton und Gemeinden zu teilen.

Die Nachzahlung an Bewohnerinnen und Bewohner von Baselbieter Alters- und Pflegeheimen für das Jahr 2011 ist einen Schritt weiter: Die Regierung hat die nötige Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung gegeben. Sie schlägt dabei vor, die erwarteten Kosten von 5,5 Millionen Franken zwischen Kanton und Gemeinden zu teilen.

Grund für die Nachzahlung ist ein Urteil des Kantonsgerichts von 2013, das die Beiträge der öffentlichen Hand für das besagte Jahr als bundesrechtswidrig zu tief erachtet hat. Eine Nachzahlung erhalten sollen nun jene Heimbewohner und -bewohnerinnen, die 2011 ihren Aufenthalt aus eigenen Mitteln bezahlt hatten.

Ihnen oder ihren Erben ausbezahlt werden soll die Differenz zwischen den im Jahr 2011 zu zu niedrig angesetzten Pflegenormkosten und jenen im Jahr 2012. Die Regierung bedaure, dass für 2011 «unter Berücksichtigung der finanziellen Bedenken der Gemeinden zu tiefe Beiträge an die Pflegekosten ausbezahlt wurden», heisst es dazu in einer Mitteilung vom Mittwoch

Nach Detailberechnungen aufgrund der 2011 effektiv erbrachten Pflegetage geht die Regierung von einmaligen Kosten für die Nachzahlung von 5,5 Millionen Franken aus. Nach einer ersten informellen Anhörung der Gemeinden in der Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich (KKAF) schlägt sie vor, diesen Betrag zwischen Kanton und Gemeinden hälftig aufzuteilen.

Bis spätestens Ende 2015

Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Februar 2015. Laut Regierung dürfte danach der Landrat noch im ersten Quartal 2015 über die Vorlage beschliessen. Vorbehältlich eines Referendums sollen die Auszahlungen bis spätestens Ende 2015 erfolgen.

Das Kantonsgericht hatte 2013 die Rechtswidrigkeit der zu niedrigen Pflegekostenbeiträge in sieben konkreten Fällen festgestellt. Aus Sicht der Regierung würde es nun dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechen, nur jenen eine Nachzahlung zu erstatten, die bis vor Kantonsgericht geklagt hatten: Aus politischer Sicht sei eine solche an alle selbstzahlenden Heimbewohner «unumgänglich».

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