Ruhegehälter für Aargauer Ex-Regierungsräte werden gekürzt

Die Ruhegehälter für ehemalige Mitglieder der Aargauer Kantonsregierung werden gekürzt. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine entsprechende SVP-Motion mit 76 zu 49 Stimmen überwiesen. Den Ausschlag gaben die Stimmen der SP. Dagegen waren CVP und FDP.

Die Ruhegehälter für ehemalige Mitglieder der Aargauer Kantonsregierung werden gekürzt. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine entsprechende SVP-Motion mit 76 zu 49 Stimmen überwiesen. Den Ausschlag gaben die Stimmen der SP. Dagegen waren CVP und FDP.

SVP-Grossrat Wolfgang Schibler forderte in der Motion eine Kürzung der Ruhegehälter. Der «goldene Fallschirm» koste Millionen an Steuergeldern. Unter dem allgemeinen Spardruck und der unsicheren Wirtschaftslage sei es nicht mehr verantwortbar, den Amtsträgern eine lebenslange, finanzielle Sicherheit zu bieten.

Überall solle gespart werden, nur nicht bei den Regierungsräten, sagte Schibler. Dies strapazierte das Gerechtigkeitsgefühl der Bevölkerung. Die geforderte Kürzung der Ruhegehälter soll gemäss Schibler nicht für die bereits gewählten Regierungsmitglieder gelten. Der SVP-Politiker kündigte an, er werde bei einem Nein zu seiner Motion eine Volksinitiative lancieren.

Der Vorstoss führte zu einer emotionalen Debatte. Die SP bezeichnete die heutigen Ruhegehälter als «Luxuslösung». Die SP hatte bereits 2006 eine andere Regelung für ehemalige Regierungsmitglieder gefordert. Die Mitglieder sollten wie die Staatsangestellten bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) versichert werden.

Für die Motion sprachen sich auch die Grünliberalen aus. Dagegen votierten FDP, CVP, Grüne, EVP und BDP. CVP und FDP forderten, dass als Alternative eine Lösung über eine Pensionskasse geprüft werden solle. Das Ruhegehalt sei jedoch «nicht mehr zeitgemäss».

Ruhegehalt von 150’000 Franken pro Jahr

Landammann Roland Brogli (CVP) sagte, die bisherige Lösung sei «massvoll» und könne nicht mit «goldenen Fallschirmen» verglichen werden. Die Unabhängig des Regierungsrates müsse gewährleistet bleiben. Überlegungen für die Zeit nach der Amtszeit dürften keine Rolle spielen.

Ein Vergleich mit anderen Kantonen und dem Bund zeige, dass der Aargau über keine aussergewöhnlich grosszügige Entschädigung seiner Exekutivmitglieder nach Ausscheiden aus dem Amt verfüge, sagte Brogli: «Der Regierungsrat fühlt sich mit dieser Regelung nicht unterbedient.»

Ein amtierendes Regierungsmitglied erhält im Aargau rund 300’000 Franken pro Jahr. Das vor 40 Jahren vom Parlament beschlossene Dekret über die Ruhegehälter der Mitglieder legt die Spielregeln fest. Ein Ex-Regierungsrat erhält beim Ausscheiden höchstens die Hälfte des zuletzt bezogenen Salärs – also derzeit rund 150’000 Franken.

Mindestens 12 Jahre im Amt

Damit das volle Ruhegehalt ausbezahlt wird, muss ein Regierungsmitglied mindestens zwölf Jahr im Amt gewesen sein. Kürzungen gibt es auch, wenn ein Politiker erst nach Erreichen des 55. Altersjahr in die Exekutive gewählt wird.

Rücktritte von Amtsträgern erfolgen gemäss Stellungnahme der Regierungsrat zumeist in einem Alter wenige Jahre vor dem Eintritt ins ordentliche Rentenalter. Die 20 ehemaligen Regierungsmitglieder seit Amtsantritt 1950 waren bei der Wahl in die Exekutive 48 Jahre alt. Sie legten das Amt nach 13 Jahren ab – im Alter von 61 Jahren.

Nächster Artikel