Im umstrittenen Moskauer Prozess gegen die feministische Protestband Pussy Riot hat die Staatsanwaltschaft drei Jahre Lagerhaft wegen Rowdytums aus religiösem Hass gefordert. Die drei jungen Frauen hätten die Gefühle von Gläubigen absichtlich und grob verletzt.
Dies sagte Staatsanwalt Alexej Nikiforow am Dienstag in seinem Schlussplädoyer vor dem Chamowniki-Gericht. Mit dem beantragten Strafmass blieb die Anklage deutlich unter der Höchststrafe von sieben Jahren Lagerhaft. Der russische Präsident Putin hatte zuvor angemahnt, die Frauen nicht zu hart zu bestrafen.
Die Schuld von Maria Aljochina, Nadeschda Tolokonnikowa und Jekaterina Samuzewitsch sei erwiesen, sagte der Staatsanwalt bei der live im Internet übertragenen Sitzung.
Die Musikerinnen im Alter von 22 bis 29 Jahren hatten ihr etwa einminütiges Protestgebet gegen Kremlchef Wladimir Putin und Patriarch Kirill in der wichtigsten russischen Kathedrale als politische Aktion verteidigt.
Politische Gefangene
Die Frauen – zwei von ihnen Mütter kleiner Kinder – hatten die Vorwürfe als absurd und unrechtmässig zurückgewiesen. Sie hätten die Gefühle russisch-orthodoxer Christen mit der Aktion am 21. Februar in der Moskauer Erlöserkathedrale nicht verletzen wollen.
Menschenrechtler und unabhängige Juristen sowie die russische Opposition sprechen von einem beispiellosen Justizskandal in der jüngeren Geschichte des Landes.
Der Prozess stehe für politisch-religiöse Willkür wie im Mittelalter, hiess es in Kommentaren. Die Frauen sind von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International als politische Gefangene anerkannt.